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DDR-Vita - ungeklärte Arbeitzeiten

von mjn12.02.2008 | 22:26
3267 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Fachleute, mein Problem ist, dass in den Wirren der Wiedervereinigung meine Unterlagen zu meinem Arbeitsleben verloren gegangen sind (Sozialversicherungsausweis etc. pp.) und die Rentenstelle meine in der DDR abgeleisteten Arbeitsjahre nicht anerkennt. Was kann ich tun, um doch noch in den Genuss einer annehmbaren Rente zu gelangen? Mit freundlichen Grüßen mjn

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Zunächst sollten Sie im Rahmen eines Antrages auf Kontenklärung die Zeiten möglichst genau angeben. Die Deutsche Rentenversicherung versucht dann, den ehemaligen Arbeitgeber bzw. dessen Rechtsnachfolger zu finden und die Bestätigung der Daten zu erhalten. Es besteht des weiteren generell die Möglichkeit fehlende Versicherungszeiten durch Abgabe von Zeugenerklärungen zu beantragen.

2 Antworten

???am 13.02.2008 | 09:07
Versuchen Sie ihre alten Arbeitgeber bzw. deren Rechtsnachfolger aufzutreiben und festzustellen, wo deren Lohnunterlagen hingekommen sind. Außerdem können Zeugenaussagen (Kollegen, Mitarbeiter der Personalstelle ...) hilfreich sein, zumindest die Zeiträume glaubhaft zu machen.
bekissam 13.02.2008 | 12:12
Aufgrund der beschlossenen Verlängerung der Aufbewahrungsfrist für Lohnunterlagen im Beitrittsgebiet durch das Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und anderer Gesetze sind Lohnunterlagen, die am 31.12.1991 im Beitrittsgebiet vorhanden waren, grundsätzlich bis zum 31.12.2011 aufzubewahren. Möglicherweise erhalten Sie (evtl. gegen Gebühr) Nachweise über die folgenden Archivierungsgesellschaften: Iron Mountain Disos GmbH, Archivcenter Berlin und Brandenburg, Damsdorfer Hauptstraße 36 b, 14797 Kloster Lehnin OT Damsdorf oder bei Rhenus Office Systems GmbH Märkische Allee 1 - 11 14979 Großbeeren Genaue Bezeichnung des damaligen Beschäftigungsbetriebes und Angabe des Zeitraums der Beschäftigung sind unbedingt notwendig.
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