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Debeka o. Zurich (Riester)

von Cancer04.08.2009 | 18:32
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich hatte bei der Debeka, mtl. 29,17 EUR für meine Altersvorsorge "angelegt" bzw eingezahlt, nach einen Kundengespräch mit meiner Bank, wo man mir die Zurich-Versicherung näher brachte und auf einen Zettel mir eine Prognose über meinenen späteren Auszahlungsertrag darstellte, griff ich zu der Zurich-Versicherung (db Förderrente Premium. Seit Mai zahle ich nun bei dieser Versicherung den mtl. Beitrag von 29,17 €. Natürlich kam umgehend auch ein Anruf der Debeka wieso ich den gewechselt hatte, schließlich sei die Debeka in vielen Finanzstest eine Versicherung mit sehr guten, teilweisen exzellenten Benotungen, welches auch in bestimmten Belangen sein mag, wenn man den Bruttoverdienst hat, mit denen die Tester arbeiten, bzw. mit den angegebenen Werten, womit Vertreter neue Klienten versuchen zu werben (z.B. 25-30.000 € Brutto), Mein Bruttogehalt liegt allerdings nur bei gerundeten 13.000 €). Und nun weiß ich nicht ob mit meinem Bruttolohn, meiner mtl. Einzahlungsrate ich bei der Debeka oder bei der Zurich-Versicherung aufgehoben bin. PS: bin ledig, Angestellt, 31 Jahre und arbeite in der Gastronomiebranche, und Rente soll/wird ab dem 67 Lebensjahr gezahlt (Juli/August 2045). Bitte helft mir bei der Lösung dieses Problems, schließlich soll aus meinem eingezahlten Geld später mal auch wieder was dabei raus kommen!

6 Antworten

Amadéam 04.08.2009 | 21:25
Produktanbieter dürfen hier nicht benannt werden. Man sollte nur eine Geldanlage wählen, die man auch versteht. Ich habe da bei Ihren Ausführungen so meine Zweifel. Am Besten, Sie steigen aus. Siehe folgender Beitrag http://www.wiwo.de/finanzen/die-riester-luege-403903/
Schiko.am 04.08.2009 | 21:46
Gott helfe mir, ich kann nicht anders. War ja 46 Jahre bei der Bank beschäftigt, deswegen bin ich aber kein Bänker, dies war mein oberster Chef. Wenn ich Ihre Ausführungen lese, wird genau bestätigt was den Banken allgemein vorgeworfen wird, zwei meiner Töchter sind ebenfalls bei der Bank, deshalb weiß ich von was ich rede, Sollerfüllung heißt man dies heute Zur Sache : Bei 13.000 Jahresbrutto sind für die Gewährung von 154 Grundzulage mit 4% 520 Euro Beitrag fällig, minus 154 Zulage 366 Eigenleistung im Jahr. Umgelegt auf monatlich 30,50 Beitrag, der Wechsel wart schlichtweg falsch, vermutlich mussten Sie zweimal Gebühren bezahlen,die Bank freut sich sicher, zeigen Sie doch diese Zeilen den Bankmenschen. Kommt hinzu, bei 13.000 Jahresbrutto sind es nach heutiger Lage 11,45 Rentenzuwachs, in 45 Jahren 515,25 Bruttorente. Da steht doch jetzt schon fest- wenn der Verdienst nicht wesentlich steigt- Sie sind zur Grundsicherung verurteilt und die spätere Riesterrente wird die Zugabe vom Grundversicherungsamt abgezogen. Und dies sagt Einer, der die Riesterrente im Grundsatz für gut befindet. Mit freundlichen Grüßen.
Verteidigeram 04.08.2009 | 21:38
Hi Cancer, da haben Sie leider zu einem recht teuren Produkt gegriffen (wenn Sie den Schritt schon gegangen sind): einer fondsgebunden Riester-Rentenvesicherung. Dieser Typ von Riester-Rente kommt bei der Stiftung Warentest immer schlecht weg - wegen der Kosten (hoch, Kostenstruktur nicht transparent). Falls es noch nicht zu spät ist: Liebe beim alten Anbieter bleiben. Der Grund ist nicht, dass dieser evtl. besser ist, sondern dass ein Kündigung bei Riester-Rentenversicherungen ziemlich teuer sind (es wird Ihnen eine Menge abgezogen). Falls schon zu spät: Evtl. lohnt es sich, den Zürich-Vertrag einfach zu belassen, aber nicht zu besparen (also einfach nix einzahlen). Bitte lassen Sie sich mit den Verträgen in der Hand bei einer Verbraucherzentrale beraten! @amadee: WIWO-Artikel richtet sich vor allem gegen R-Rentenversicherungen. Einige Modellrechnung basieren auf nur einer Zulage (Single). Kein Wunder, dass da nix bei rumkommt. Ansonsten bohrt der Artikel wunderbar in den Wunden der Branche. Gruß Ein Mitte-Links-Verteidiger Ach Tipp an Cancer: www.ihre-vorsorge.de/Finanzrechner-Foerderrechner-Riester-Rente
Verteidigeram 04.08.2009 | 22:05
Schiko, wer sich um seine Altersvorsorge kümmert und so schlau ist, an diesen Forum sich zu wenden, bleibt niemals bei 13.000 und wird garantiert kein Grundsicherungsfall. Gruß Verteidiger
Riesteram 05.08.2009 | 04:52
Bei einem so geringen Bruttoentgelt ist es unsinnig, weitere Altersvorsorge freiwillig zu betreiben. Die Rente aus der gesetzlichen Rentenverischerung wird vermutlich später so niedrig sein, dass man damit im Alter lediglich die öffentlichen Kassen entlastet (Grundsicherung). Nur wenn Sie Aussicht auf ein künftig deutlich höheres Bruttoentgelt haben, macht die freiwillige Altersvorsorge überhaupt Sinn. Die Grundsicherungsleistung setzt sich wie folgt zusammen: * maßgebender Regelsatz des Antragsberechtigten nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII), * angemessene tatsächliche Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, * Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, soweit keine Pflichtversicherung besteht, * Mehrbedarf von 17 Prozent des maßgebenden Regelsatzes bei Vorliegen verschiedener Sachverhalte, zum Beispiel bei einem Schwerbehinderten mit einem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen G (gehbehindert) oder aG (außergewöhnlich gehbehindert) oder bei alleinerziehenden Personen mit mindestens einem Kind. Zum berücksichtigungsfähigen Einkommen, welches auf die Grundsicherung angerechnet wird, gehören etwa: * Erwerbseinkommen (auch aus Nebentätigkeiten) aus einer abhängigen Beschäftigung oder aus einer selbstständigen Erwerbstätigkeit, * Renten (auch aus dem Ausland) und Pensionen. Hierzu gehören Renten der gesetzlichen Rentenversicherung, der betrieblichen Altersversorgung, von berufsständischen Versicherungs- oder Versorgungseinrichtungen, aus privaten Rentenversicherungen oder Leistungen aus einer Riester-Rente sowie Pensionen aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, etwa als Bundes-, Landes- oder Kommunalbeamter oder Soldat. * Wohngeld, * Unterhalt des getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten, * Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (auch aus Wohnrechten, Nießbrauchrechten oder Ähnliches), * Kindergeld, * Zinsen oder sonstige Einkünfte aus Kapitalvermögen.
?????am 05.08.2009 | 08:19
Hallo Riester, was soll das? Die Frage war doch eine andere u. diese Ausführung ist total überflüssig. MfG
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