Ich möchte vorgezogene Altersrente ab 63 Jahre beantragen. Ich erhalte von meiner Firma ab 60 Jahre eine Firmenrente sowie eine Pensionskassenrente. Weiter erhalte ich eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung (jährlich bis zum 64 Lebensjahr) aus deferred compensation.
Frage: Unterliegen obige Zahlungen der Hinzuverdienstgrenze und bedingt dies dann eine Kürzung der Altersrente?
02.09.2011, 13:11
von
Bernd-Gero Thiede
02.09.2011, 14:13
von
Alete
Die von Ihnen genannten sog."privatrechtlichen" Leistungen werden nicht auf Ihre Altersrente angerechnet, § 34 SGB VI erfasst lediglich laufendes Arbeitsentgelt bzw. Arbeitseinkommen, nicht aber die von Ihnen genannten Leistungen.
Bei einer evtl. zustehenden Hinterbliebenenrente(nach neuem Recht!) wäre allerdings ggf. Einkommen nach § 97 SGB VI anzurechnen.
02.09.2011, 14:17
Experten-Antwort