Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Hallo Hanna, Sie haben nichts falsch verstanden. Sie können in 12 Monaten monatlich 450 Euro (ab 1.1.2013) verdienen plus zweimal diese monatlichen 450 Euro bis zum Doppelten überschreiten. Dies kann ja auch ein Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld sein. Der Beitrag von @egal ist falsch. GigiDa hast du wohl was missverstanden, Hanna. Es bleibt immer bei den 5.400 Euro, soweit ich weiß. Die 2malige Überschreitung ist nur zulässig, wenn in anderen Monaten entsprechend weniger gearbeitet wird.Vielen Dank für Ihre Antwort. Dann habe ich dies wohl falsch verstanden. Das bedeutet das ich den Fehlbetrag/Stunden damit ausgleichen kann. Hanna
Danke an Gigi und an den/die Experte/in für die Aufklärung. Wie ich es nun verstehe wäre das bei der vollen EM Rente ein Urlaubs- oder Weihnachtsgeld da man bei voller EM Rente nur unter drei Stunden am Tag arbeiten darf. Ich danke ihnen allen für ihre Antworten. HannaOkay, aber das wird dann auf die EM-Rente angerechnet oder?Nein Gigi
Jeder EM-Rentner DARF 2 x im Kalenderjahr bis zum Doppelten hinzuverdienen. Es müssen ja nicht unbedingt 800,- EUR (bis 2012) oder 900,- EUR (ab 2013) sein, sondern es kann auch ein Verdienst von z.B. 470,- EUR sein. In diesem Fall würde die Hinzuverdienstgrenze BIS ZUM DOPPELTEN geprüft. Eine Vorhersehbarkeit gibt es schon gar nicht. in den meisten Fällen handelt es sich um Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, muss aber nicht......... Hallo Hanna, Sie haben nichts falsch verstanden. Sie können in 12 Monaten monatlich 450 Euro (ab 1.1.2013) verdienen plus zweimal diese monatlichen 450 Euro bis zum Doppelten überschreiten. Dies kann ja auch ein Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld sein. Der Beitrag von @egal ist falsch. GigiAlso, das habe ich allerdings ganz anders gelesen: m.E. darf eine max. zweimalige Überschreitung bis zum doppelten Betrag nur anrechnungsfrei erfolgen, wenn da keine Regelmäßigkeit, oder eben Vorhersehbarkeit, besteht! Und das ist eben gerade bei Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld NICHT der Fall! Belehrt mich eines Besseren! Gruß Rentner
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