Hallo Dirkus,
im Rahmen der Sozialversicherungsabkommen in der EU zählen auch die Zeiten in Frankreich zur Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren in Deutschland mit.
Sofern Sie diese Rente mit 63 Jahren in Anspruch nehmen, haben Sie einen monatlichen Abschlag von 10,5 %. Dieser Abschlag gilt lebenslang, d.h er fällt nicht weg.