Sehr geehrte Damen und Herren,
bevor ich meine Fragen stelle, möchte ich einpaar Daten zu meiner Person/Familie geben:
- Meine Person: 41 Jahre alt, Ingenieur, Deutscher
- Ehefrau: 36 Jahre alt, Hausfrau, Deutsche
- Kinder: 6 und 10 Jahre alt, Deutsch
Ich habe bis Dezember 2015 bei einer Firma in Deutschland gearbeitet und war bei der deutschen Rentenversicherung pflichtversichert.
Seit Januar 2016 arbeite ich bei einer Firma im Katar. Meine Familie lebt mit mir ebenfalls im Katar. Ich zahle seit Januar 2016 keine Rentenversicherungspflichtbeiträge. Allerdings habe ich in März 2019 angefangen monatlich freiwillige Rentenversicherungsbeiträge zu zahlen und zwar rückwirkend zum 01.03.2018.
Ich habe vor kurzem von der DRV die "Mitteilung über den Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung" erhalten, in dem leider steht, dass ich durch die freiwillige Versicherung keinen Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente habe.
Meine Fragen sind:
- sollte ich morgen sterben, hätte denn meine Frau Anspruch auf die Witwenrente wenn sie im Ausland leben würde? Wie hoch wäre die Witwenrente? Hätten meine Kinder Anspruch auf die Waisenrente?
- Was muss ich machen um wieder den Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente zu bekommen? Muss ich hierfür einen "Antrag auf Versicherungspflicht in der Rentenversicherung
für Arbeitnehmer im Ausland" stellen? Wie hoch wäre der monatliche Pflichtversicherungsbeitrag? Muss der Antrag auf die vier letzten Jahren rückwirkend sein? Hätte ich Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente wenn ich im Ausland lebe?
- Sollte ich die Regelaltersrente erreichen, bekomme ich meine Rente ausgezahlt wenn ich im Ausland lebe?
Vielen Dank im Voraus,
Mit freundlichen Grüßen