Hallo Bärbel Menz,
mit der Türkei gibt es keinen Sterbedatenabgleich. Bezieht ein Versicherter eine deutsche Rente und verstirbt in der Türkei, würde der deutsche Rentenversicherungsträger davon nichts erfahren und die Rente weiter leisten. Um diese Überzahlungen zu vermeiden, werden vom Berechtigten mit Wohnsitz im Ausland Lebensbescheinigungen angefordert.