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Experten-Antwort

Deutsche Rente für Nicht-EU-Bürger ins Heimatland

von Bärbel Menz09.07.2014 | 13:57
1483 Ansichten
8 Antworten

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Warum müssen sich z.B. Türken, die bereits in Deutschland Rente bezogen haben, nach dem Umzug mit 68 Jahren in die Türkei halbjährlich in Deutschland melden?

Antworten vom Expertenteam

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bärbel Menz,

mit der Türkei gibt es keinen Sterbedatenabgleich. Bezieht ein Versicherter eine deutsche Rente und verstirbt in der Türkei, würde der deutsche Rentenversicherungsträger davon nichts erfahren und die Rente weiter leisten. Um diese Überzahlungen zu vermeiden, werden vom Berechtigten mit Wohnsitz im Ausland Lebensbescheinigungen angefordert.

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7 Antworten

Bärbel Menzam 09.07.2014 | 15:22
Dafür müssen sich die Ausländer alle halbe Jahr in Deutschland persönlich vorstellen? Gibt es keine Stelle in der Türkei, die glaubhaft eine Lebensbescheinigung ausstellen kann?
Fritzam 09.07.2014 | 16:07
Wer behauptet denn dass die sich jedes halbe Jahr in Deutschland vorstellen müssen? Stellen Sie sich mal vor der Rentenbezieher wohnt in Neuseeland oder auf Tahiti!! Bevor der nach der Vorstellung wieder zu Hause ist, muss der schon wieder umkehren. Eine behördlich ausgestellte Lebensbescheinigung reicht aus.
Maxam 09.07.2014 | 16:20
Falls es Ihnen um aufenthaltsrechtliche/ausländerrechtliche Regelungen geht, sind Sie in einem Forum der Rentenversicherung falsch.
Schadeam 09.07.2014 | 18:13
Die DRV stellt diese Forderung an keinen Türken - wenn der/die in TR wohnen reicht es die vom türkischen Einwohnermeldeamt (oder wie es dort halt heißt) abgestempelte Bescheinigung per Post der DRV zukommen zu lassen. Vielleicht ist das ja eine Forderung des Ausländeramtes, dass Türken, die regelmäßig nach D kommen, irgendwelche aufenthaltstechnischen Vorteile haben. Oder der liebe Türke lebt zwar tatsächlich in TR, ist aber "offiziell" noch in D gemeldet, weil hier vielleicht die Krankenversicherung besser ist? Auch da könnte sein, dass er sich "immer mal wieder zeigen" muss. Bezogen auf die DRV ist die gestellte Frage absoluter Humbug.
=//=am 11.07.2014 | 10:23
Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass auch viele Deutsche, die in die Türkei ausgewandert sind, weiterhin in Deutschland polizeilich gemeldet sind. Hauptsächlich wegen der deutschen Krankenversicherung. Obwohl man als Rentner in der Türkei weiterhin krankenversichert ist, und zwar über die AOK Bonn. Diese Rentner müssen dann - ungerechterweise - keine Lebensbescheinigung vorlegen, obwohl - wenn sie in der Türkei leben - auch nicht unbedingt gewährleistet ist, dass die DRV vom Ableben erfährt. Diese Rentner sehen aber ihr Fehlverhalten nicht ein. Halt mal wieder typisch deutsch, nur vom Positiven zu profitieren. In der Türkei kann auch ein Polizeiposten diese Lebensbescheinigung abstempeln. Dazu muß der Retner natürlich selbst dort vorsprechen. Es gab tatsächlich schon Anfragen, ob man einen Bekannten oder Verwandten dort hinschicken kann. ;-)
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