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deutsche Rente für Österreicher

von genesis16.07.2009 | 21:32
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wir sind ein österreichisches Ehepaar und erhalten beide in Österreich eine Pension. Da wir auch in Deutschland einige Jahre gearbeitet und bei der Seekasse eingezahlt haben erhoffen wir uns auch eine kleine deutsche Rente. Ab welchem Alter kann mein Mann (61) einen Antrag stellen? Ab welchem Alter kann ich (57) einen Antrag bei der deutschen Rentenversicherung stellen? Grüße von genesis

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo genesis,

die Mitgliedstaaten der europäischen Gemeinschaft verfügen über unterschiedlich ausgestaltete gesetzliche Rentenversicherungssysteme.Alle Rentenversicherungssysteme verfügen über einen Katalog verschiedener Leistungsarten, z.B. Renten wegen Erwerbsminderung, Renten wegen Alters und Renten an Hinterbliebene. Diese Leistungen sind aber unterschiedlich ausgestaltet. Sie sollten sich direkt bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in dem Mitgliedstaat, in dem Sie versichert waren, über die unterschiedlichen Vorraussetzungen für einen Rentenanspruch erkundigen.

Die Anschrift der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See lautet: Reimerstwiete 2 in 20457 Hamburg.

3 Antworten

Amadéam 16.07.2009 | 23:33
Deutsche und österreichische Rentenversicherungszeiten werden für die Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen sowohl in A als auch in D zusammengerechnet soweit sie nicht auf den selben Zeitraum entfallen. Die Rentenzahlung erfolgt vom Grundsatz her in D aber nur aus deutschen Zeiten und in A nur aus österreichischen Zeiten. Für vorgezogene Altersrenten in D (Rentenbeginn VOR Vollendung des 65. Lebensjahres bzw. der Regelaltersgrenze) benötigen Sie 35 Versicherungsjahre (VJ). Zusammen mit Ihren Zeiten aus A müssten Sie diese Voraussetzung erfüllen. Wenn ich richtig gerechnet habe, ist Ihre Frau nach dem 31.12.1951 geboren. Die Frauenaltersrente mit 60 entfällt in diesem Fall. Haben Sie vom Rentenversicherungsträger in D schon einen Versicherungsverlauf erhalten (Zusammenstellung aller rentenrechtlichen Zeiten)? Wenn nein, diesen unbedingt sofort anfordern und damit vom Rentenversicherungsträger in D ein Kontenklärungsverfahren einleiten lassen (bitte Ihre deutsche Versicherungsnummer angeben). Mit folgendem Rentenbeginnrechner erfahren Sie näheres. Bleiben dann noch Fragen offen, wenden Sie sich an die DRV Knappschaft Bahn See: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_23882/SharedDocs/de… Renten in D werden grundsätzlich nur auf Antrag hin gezahlt.
Amadéam 16.07.2009 | 23:08
Nähere Auskünfte erhalten Sie hier: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
genesisam 17.07.2009 | 07:25
Danke an Amade` Die Frauenaltersrente mit 60 müsste möglich sein, da am 10.12.1951 geboren. Nochmals vielen Dank und Grüße von genesis aus Österreich
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