1)
Durch das Sozialversicherungsabkommen mit der Türkei erfolgt eine Antragsgleichstellung. Somit kann ihr Vater den Antrag in der Türkei oder in Deutschland stellen.
2)
Die Rente kann auf ein Konto beliebiges Konto überwiesen werden. Bezüglich der Modalitäten darf ich auf die Ausführungen von Momo verweisen.
3)
Ihr Vater vollendete das 63. Lebensjahr bereits im Jahre 2007. Soweit er insgesamt 35 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten zurückgelegt hat, sollte er den Antrag sofort stellen.
4)
Bezüglich der Krankenversicherung darf ich auf den Beitrag von --- verweisen. Abschließend prüft der Rentenversicherungsträger im Einvernehmen mit der Krankenkasse, ob aufgrund des Rentenbezuges Krankenvericherungspflicht besteht.
Zu 5) und 6) gibt es nichts weiter zu beachten.