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deutsche Rente für Türken

von Altas11.09.2008 | 13:50
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, mein Vater (Geb: 15.12.1944), wohnt in der Türkei und bezieht zur Zeit türk. Rente. Da er demnächst seine deutsche Rente beantragen möchten, hat er folgende Fragen: 1. Wo soll/kann er seinen Antrag stellen lt. Infobrosch. aus dem Land wo er wohnt also Türkei Da er öfters nach Deutschland zu Besuch kommt, kann er diese auch in Deutschland beantragen ? 2. Bankverbindung: wo muss die Bankverbindung bestehen DE oder TR, kann es auch auf ein Konto einens Dritten laufen (Sohn) ? 3. Ab wann kann er den Antrag stellen und wie ? 4. Krankenversicherung: Muss er eine Krankvers. abschliesen, er ist ja mit der türk. Rente schon gesetzl. versichert ? 5. Was gibt es noch zu beachten ? 6. Gibt es irgendeine Auswirkung für seine türk. Rente ? Die Rente ist aus den türk. Zeiten, + Zuzahlung. Danke und Gruss

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

1)

Durch das Sozialversicherungsabkommen mit der Türkei erfolgt eine Antragsgleichstellung. Somit kann ihr Vater den Antrag in der Türkei oder in Deutschland stellen.

2)

Die Rente kann auf ein Konto beliebiges Konto überwiesen werden. Bezüglich der Modalitäten darf ich auf die Ausführungen von Momo verweisen.

3)

Ihr Vater vollendete das 63. Lebensjahr bereits im Jahre 2007. Soweit er insgesamt 35 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten zurückgelegt hat, sollte er den Antrag sofort stellen.

4)

Bezüglich der Krankenversicherung darf ich auf den Beitrag von --- verweisen. Abschließend prüft der Rentenversicherungsträger im Einvernehmen mit der Krankenkasse, ob aufgrund des Rentenbezuges Krankenvericherungspflicht besteht.

Zu 5) und 6) gibt es nichts weiter zu beachten.

4 Antworten

Momoam 11.09.2008 | 15:23
1) Er kann die Rente dann auch in Dtld. beantragen wenn er zu Besuch ist. Aber natürlich auch wie in der Broschüre schon steht in der Türkei 2) Das Konto in der Türkei reicht aus. Er muss die BIC und IBAN-Nummer angeben. Man könnte die Rente auch auf ein Konto eines Dritten überweisen lassen (extra Formular) 3) Ungefähr3 Monate vor Rentenbeginn. 4) Wenn er eine türkische Rente bezieht und dadurch in der Türkei krankenversichert ist, muss er keine Beiträge mehr zu deutschen KV zahlen. 5) Eigentlich nicht. Steht alles im Bescheid. 6) Die deutsche Rente wird von der türkischen nicht beeinflusst. Ob die türkische beeinflusst wird, würde ich dort erfragen.
Schadeam 11.09.2008 | 15:29
zu 1) stelle ich mir gerade die Freude eines Rentensachbearbeiters eines Rathausen (z.B Kleinrohrdorf) vor, wenn ein Mensch aus Ostanatolien (o.ä.) bei ihm auftaucht und darauf besteht, ausgerechnet dort den Antrag zu stellen. Der fragt sich natürlich: warum ausgerechnet bei mir (und nicht beim Kollegen in Großrohrdorf)? Wie würde wohl ein türkischer Rentenbeamter reagieren, wenn ein in Deutschland gemeldeter Bürger beim Ihm einen Antrag stellen wollte??
Zuständigkeitam 11.09.2008 | 16:10
Wichtig: Absatz 3 !!! - Antrag nicht überall !!! SGB IV § 93 Aufgaben der Versicherungsämter (1) Die Versicherungsämter haben in allen Angelegenheiten der Sozialversicherung Auskunft zu erteilen und die sonstigen ihnen durch Gesetz oder sonstiges Recht übertragenen Aufgaben wahrzunehmen. Die Landesregierungen können einzelne Aufgaben der Versicherungsämter den Gemeindebehörden durch Rechtsverordnung übertragen; die Landesregierungen können diese Ermächtigung auf die obersten Landesbehörden weiter übertragen. (2) Die Versicherungsämter haben Anträge auf Leistungen aus der Sozialversicherung entgegenzunehmen. Auf Verlangen des Versicherungsträgers haben sie den Sachverhalt aufzuklären, Beweismittel beizufügen, sich, soweit erforderlich, zu den entscheidungserheblichen Tatsachen zu äußern und Unterlagen unverzüglich an den Versicherungsträger weiterzuleiten. (3) Zuständig ist das Versicherungsamt, in dessen Bezirk der Leistungsberechtigte zur Zeit des Antrags seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt oder seinen Beschäftigungsort oder Tätigkeitsort hat. Ist ein solcher Ort im Geltungsbereich dieses Gesetzbuchs nicht vorhanden, richtet sich die Zuständigkeit nach dem Ort, in dem zuletzt die Voraussetzungen des Satzes 1 erfüllt waren.
---am 11.09.2008 | 20:34
Hallo, den Rentenantrag können Sie sowohl in der Türkei als auch in Deutschland stellen. Das mit der Krankenversicherung ist eine heikle Sache. Zwischen Deutschland und der Türkei gibt es ein Sozialabkommen. Dort steht, dass wenn man aus beiden Ländern eine Rente bezieht, das Land zuständig ist für die Krankenversicherung, wo man auch seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hält er sich länger als 6 Monate in der Türkei auf, muss er das der deutschen Krankenkasse mitteilen, da die türkische Krankenkasse dann leisten muss. Tut er dies nicht und nimmt Leistungen in Anspruch aus der deutschen Krankenkasse und es kommt raus, darf er die ganzen Behandlungskosten der Krankenkasse ersetzen. So einen Fall gab es kürzlich. €40000! waren es in der Summe. Viele türkische Mitbürger denken, wie will das die Krankenkasse rauskriegen. Ganz einfach. Man schaut in Ihren Pass rein. Viele Türken lassen sich an der Grenze keinen Stempel geben und fühlen sich in einer trügerischen Sicherheit. Denn: Der Polizeitbeamte erfasst den Eintritt und Austritt aus der Türkei in der EDV. Auf Anfrage der Krankenkasse müssen Sie eine Bescheinigung von der Polizei vorlegen. Dann haben Sie ein doppeltes Problem: 1. Es wurde nachgewiesen, dass Sie vorsätzlich falsche Angaben gemacht haben und 2. Sie dürfen alles mit Zinsen zurückerstatten. Leider behaupten viele türkischen Beamten aus Unkenntnis, dass man aus der Türkei als Gastarbeiter keinen Krankenkassenanspruch bekommen kann. Lassen Sie sich nicht unterkriegen. Legen Sie das Sozialabkommen vor die Nase des Beamten! Das mit dem Konto was Momo gesagt hat stimmt so ganz nicht. Sollte Ihr Vater bei einer ehemaligen LVA sein, kann man ich so einfach das Geld in die Türkei überweisen lassen. Hierzu muss man sich an die entsprechende Rentenversicherung hinwenden. Daraufhin teilt diese dies dem türkischen Rentenversicherungsträger mit. Dieser eröffnet dann im Namen Ihres Vaters in der nächsten Ziraat-Bank Filiale eine €-Konto, wo das Geld dann monatlich gutgeschrieben wird. Ein Konto das man selber aufmacht, wird ausnahmslos nicht akzeptiert. Die Abwicklung dauert so ca. 3 - 4 Monate wo es auch zu einer Unterbrechnung der Zahlung kommt. Das lässt sich einfach nicht verhindern. Sollte Ihre Vater bei der ehemaligen BfA sein, d. h. DRV Bund, dann stimmt die Aussage von Momo.
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