Hallo,
den Rentenantrag können Sie sowohl in der Türkei als auch in Deutschland stellen.
Das mit der Krankenversicherung ist eine heikle Sache.
Zwischen Deutschland und der Türkei gibt es ein Sozialabkommen.
Dort steht, dass wenn man aus beiden Ländern eine Rente bezieht, das Land zuständig ist für die Krankenversicherung, wo man auch seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hält er sich länger als 6 Monate in der Türkei auf, muss er das der deutschen Krankenkasse mitteilen, da die türkische Krankenkasse dann leisten muss. Tut er dies nicht und nimmt Leistungen in Anspruch aus der deutschen Krankenkasse und es kommt raus, darf er die ganzen Behandlungskosten der Krankenkasse ersetzen. So einen Fall gab es kürzlich. €40000! waren es in der Summe.
Viele türkische Mitbürger denken, wie will das die Krankenkasse rauskriegen. Ganz einfach. Man schaut in Ihren Pass rein. Viele Türken lassen sich an der Grenze keinen Stempel geben und fühlen sich in einer trügerischen Sicherheit. Denn: Der Polizeitbeamte erfasst den Eintritt und Austritt aus der Türkei in der EDV. Auf Anfrage der Krankenkasse müssen Sie eine Bescheinigung von der Polizei vorlegen. Dann haben Sie ein doppeltes Problem: 1. Es wurde nachgewiesen, dass Sie vorsätzlich falsche Angaben gemacht haben und 2. Sie dürfen alles mit Zinsen zurückerstatten.
Leider behaupten viele türkischen Beamten aus Unkenntnis, dass man aus der Türkei als Gastarbeiter keinen Krankenkassenanspruch bekommen kann. Lassen Sie sich nicht unterkriegen. Legen Sie das Sozialabkommen vor die Nase des Beamten!
Das mit dem Konto was Momo gesagt hat stimmt so ganz nicht.
Sollte Ihr Vater bei einer ehemaligen LVA sein, kann man ich so einfach das Geld in die Türkei überweisen lassen. Hierzu muss man sich an die entsprechende Rentenversicherung hinwenden. Daraufhin teilt diese dies dem türkischen Rentenversicherungsträger mit. Dieser eröffnet dann im Namen Ihres Vaters in der nächsten Ziraat-Bank Filiale eine €-Konto, wo das Geld dann monatlich gutgeschrieben wird. Ein Konto das man selber aufmacht, wird ausnahmslos nicht akzeptiert.
Die Abwicklung dauert so ca. 3 - 4 Monate wo es auch zu einer Unterbrechnung der Zahlung kommt. Das lässt sich einfach nicht verhindern.
Sollte Ihre Vater bei der ehemaligen BfA sein, d. h. DRV Bund, dann stimmt die Aussage von Momo.