Hallo Yasemin,
hier die erhoffte Antwort: Dass Sie den Fragebogen beantworten müssen, um Rente beziehen zu können, ist nach §31c, SGB XI rechtens. Es handelt sich nicht um einen willkürlichen Verwaltungsakt der DRV.
Hallo Yasemin,
hier die erhoffte Antwort: Dass Sie den Fragebogen beantworten müssen, um Rente beziehen zu können, ist nach §31c, SGB XI rechtens. Es handelt sich nicht um einen willkürlichen Verwaltungsakt der DRV.
Hallo Yasemin,
1. zuständig für Rentenüberweisungen ist der Rentennservice der Deutschen Post und nicht die Deutsche Rentenversicherung.
2. wer in diesem Forum soll wissen was sie wo angegeben haben oder welche Informationen noch wo fehlen wenn sie selber nicht wissen um welche Fragebögen es sich handelt.
3. wenden sie sich an den Rentenservice der Deutschen Post.
GENAU DAS wurde der Dame schon mehrfach hier erklärt. Sie scheint aber etwas stur oder beratungsresistent zu sein? :-(
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