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Experten-Antwort

Deutsche Rente in die Türkei

von franz 7529.02.2016 | 16:45
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Ich habe meinen Wohnsitz in D abgemeldet und wohne jetzt in der Türkei. Meine deutsche Rente möchte ich auf ein türkisches Konto meiner Wahl überweisen lassen. Das sollte gehen, wie an diversen Stellen zu lesen ist. In dem Brief ,von der Rentenversicherung Nordbayern , den ich bekommen habe, steht aber dass die Auszahlung der Rente nur auf ein Devisenkonto bei der Ziraatbankasi zahlbar sei. Desweiteren wird gefragt, ob man noch eine türkische Rente bezieht !? Ich sehe da keinen Zusammenhang ! Sollten, wenn ja, die beiden Renten etwa gemischt werden ? Es wird noch gefragt nach der T.C.Staatsangehörigkeitsnummer, wozu ? vielen Dank für Ihre Antwort

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern, als Verbindungsstelle zur Türkei, teilt auf ihrer Homepage mit, dass es ein Sozialversicherungsabkommen zwischen beiden Staaten gibt. Dieses sorgt dafür, dass es zu einer Zusammenrechnung von deutschen und türkischen Versicherungszeiten (Anspruchsprüfung für die jeweiligen Rentenarten) kommt. Sollten Sie auch Beiträge in das türkische Rentensystem eingezahlt haben, müssen Sie diese bei Ihrem deutschen Rententräger angeben. Es wird Ihre deutsche Rente nicht negativ beeinflussen! Eine telefonische Anfrage bei der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern ergab, dass für das Zahlverfahren der deutschen Renten in die Türkei, die T.C. Staatsangehörigkeitsnummer als Art Identifikationsnummer dient und für die Zahlung dringend erforderlich ist. Die Abwicklung des Zahlverfahrens läuft organisatorisch über den türkischen Rententräger (SGK) und diese hat für die Auszahlung an die Rentner die Ziratbankasi bestimmt.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Wie bereits mitgeteilt, wirkt sich die Zahlung einer türkischen Rente nicht auf die von Deutschland in die Türkei gezahlte Rente aus. Ob die Kollegen in Ankara eventuell Anrechnungsvorschriften kennen, müssen Sie vor Ort klären. Weshalb das jedoch nach 15 Jahren Rentenbezug plötzlich, nur durch Änderung der Bankverbindung in die Türkei der Fall sein sollte, scheint mir unklar. Mir sind solche Regelungen zumindest nicht bekannt!

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2 Antworten

Willhelmam 29.02.2016 | 19:34
Ja das geht, nur die Hälfte behalten die Türken für die Flüchtlinge.
franz 75am 01.03.2016 | 08:58
Erst einmal vielen Dank für die Antwort, aber die Situation für mich ist doch geringfügig anders. Dies ist leider bei meinem ersten Schreiben nicht ersichtlich gewesen. Fakt ist, dass ich seit mehr als 15 Jahren sowohl eine deutsche als auch eine türkische Rente (durch Einzahlung von Devisen in die türkische Renten vers.) beziehe . Die Frage ist nur, werden beide Renten bestehen bleiben und nicht irgendwie miteinander verrechnet werden. Vielen Dank und Grüße an die Experten
Deutsche Rentenversicherung
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