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Experten-Antwort

Deutsche Rente in Italien (Wohnsitz sei dem 17.02.2015). Warum Beitrag Krankenversicherung und Plegevericherung?

von BRUNO05.10.2018 | 10:33
168 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich lebe seit dem 17.02.2015 wieder in Italien und habe es auch der Versicherun gemeldet, aber ich verstehe nich warum ich immer noch die Krankenversicherung und die Plegeversicherun bezahlen muss. Ich habe mehrmals angerufen um das zu melden und mir wurde geantwortet das man sich darueber kuemmern wuerde, denn das Video-terminal zeigt an, das ich nicht mehr verisichert bin... Ich sollte Ende August 2018 eine Antwort und möglicherweise eine Rückerstattung erhaltenen. Das ist meine Altersenten Nr. 721 11 270242 S 202 11. Ich danke in Voraus fuer eine Antwort/Loesung, Bruno Soave

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bruno,

grundsätzlich übernimmt die Prüfung, inwieweit Sie noch in Deutschland krankenversichert sind, die Krankenkasse. Nachdem die Krankenkasse die Prüfung vorgenommen hat, meldet sie dies der Rentenversicherung und die Rentenversicherung wird ggfls. die Beiträge an die Krankenkasse nicht mehr einbehalten, sofern Sie nicht mehr in Deutschland krankenversichert sind. Deshalb sollten Sie Ihre Anfrage besser nochmals der Krankenkasse mitteilen.

Weiterhin kann es auch bei Verzug nach Italien sein, dass Sie in Deutschland weiter krankenversichert sind. Rechtsverbindliche Auskünfte hierüber holen Sie sich bitte bei der Krankenkasse ein.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Lazio Romam 05.10.2018 | 11:52
Deutsche Rentenversicherung Schwaben Dieselstraße 9 D-86154 Augsburg Telefon +49 821 500 0
pfeifeam 05.10.2018 | 16:29
Sie sollten der DRV und der ehemaligen Krankenversicherung die Bestätigung der italienischen Krankenversicherung vorlegen. Dito die Um und Anmeldebestätigung Ihres Wohnsitzes. Telefonieren ist das eine, aber ..
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