Deutsche Rente in Nordzypern

von
tyler

hallo
ich möchte als Rentner in 2-3 Jahren nach Nordzypern auswandern.
ich möchte dort Eigentum erwerben und das ganze Jahr dort leben.
Wie sollte ich es mit meiner Rente machen?
Ein Konto hier in Deutschland und nicht unter den Schwankungen der Lire zu leiden? (brauche ich dann noch eine deutsche Adresse?)
oder was ist ratsam.
wird die Rente höher besteuert oder gekürzt wenn ich in Nordzypern lebe? (Es gehört ja nicht zu EU)
Ich habe übrigens nur in Deutschland gearbeitet.

ich hoffe jemand kann helfen...

liebe Grüße...

von
Siehe hier

Zitiert von: tyler

hallo
ich möchte als Rentner in 2-3 Jahren nach Nordzypern auswandern.
ich möchte dort Eigentum erwerben und das ganze Jahr dort leben.
Wie sollte ich es mit meiner Rente machen?
Ein Konto hier in Deutschland und nicht unter den Schwankungen der Lire zu leiden? (brauche ich dann noch eine deutsche Adresse?)
oder was ist ratsam.
wird die Rente höher besteuert oder gekürzt wenn ich in Nordzypern lebe? (Es gehört ja nicht zu EU)
Ich habe übrigens nur in Deutschland gearbeitet.

ich hoffe jemand kann helfen...

liebe Grüße...

Hallo tyler,
grundsätzlich wird Ihre Rente dann auch bezahlt. Ob auf ein zypriotisches Konto (dann fallen Gebühren an) oder auf ein (weiterhin) deutsches Konto > ob eine deutsche Adresse dafür notwendig ist bitte mit der Bank klären.

Die Währungsschwankungen wirken sich evtl. dennoch aus, wenn Sie nämlich dort dann Bargeld abheben... aber das ist ja nicht Thema der DRV.

Wie es dann mit der Rentenbesteuerung ist, erfahren Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt. Bzw. informieren Sie sich hier

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Zypern/1977-06-11-Zypern-Abkommen-DBA.html

Auch für die Besteuerung ist die DRV ja nicht zuständig.

Wichtig ist, dass Sie Ihrer zuständigen DRV auf jeden Fall die Adresse im Ausland mitteilen. Und vermutlich werden Sie dann jährlich eine 'Lebensbescheinigung' einreichen müssen, damit die Rente auch weiter bezahlt wird. Diese erhalten Sie vor Ort bzw. wird diese auch automatisches an die DRV übermittelt (dies ist von Land zu Land unterschiedlich geregelt.

Wichtige Informationen zu Ihrem Vorhaben bezüglich 'Rente' erhalten Sie auch hier:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Zypern/1977-06-11-Zypern-Abkommen-DBA.html

Und bedenken Sie auch, dass Sie rechtzeitig Ihren Krankenversicherungsschutz klären sollten, hierfür ist dann zunächst Ihre Krankenkasse zuständig (Krankenversicherungspflicht der Rentner zunächst aus dem Quellenstaat.... Sonderregelungen länderspezifisch)

Und dann natürlich noch bei den diversen 'Auswandererseiten' Insidertipps recherchieren, z.B. hier:

https://www.workwide.de/leben-und-arbeiten-in-zypern/

Alles Gute!

von
Siehe hier

uups, da hatte es nicht richtig kopiert.

Renteninformationen also hier:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Ausland/Ansprechpartner-und-Verbindungsstellen/Zypern/Zypern.html

von
tyler

eine Frage, bei Ihren Links ist immer von der Republik Zypern, also den griechischen Südteil der Insel die Rede.

Gelten diese Regeln denn auch für die Türkische Republik Nordzypern?

Liebe Grüße

von
Siehe hier

Zitiert von: tyler
eine Frage, bei Ihren Links ist immer von der Republik Zypern, also den griechischen Südteil der Insel die Rede.

Gelten diese Regeln denn auch für die Türkische Republik Nordzypern?

Liebe Grüße

Hmm... das gilt dann aufgrund der derzeit schwierigen politischen Lage wohl eher als 'vertragsloses Ausland'

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/international/ausland/arbeiten_in_deutschland_und_vertragslosen_ausland.html

Aber bis zu Ihrem Rentenversicherungsbeginn hat sich das ja (hoffentlich) dort mal beruhigt und Sie sollten sich dann aktuell noch mal nach dem dann geltenden Stand erkundigen.

Die anderen Hinweise jedoch > Steuer, Krankenversicherung, Lebensbescheinigung, Bankverbindung bleiben im Prinzip für JEDES Land, in dem Sie Ihren Rentneralltag verbringen wollen. Der Rentenversicherung ist es eigentlich ziemlich 'egal', wo Sie das dann tun, so lange es eine Bankverbindung gibt, eine Anschrift, wohin Rentenänderungen mitgeteilt werden können und Sie regelmäßig nachweisen, dass Sie noch rentenbezugsberechtigt (also am Leben) sind.
Und unter Umständen erhalten Sie einen Zuschuss zur Krankenversicherung, das hängt dann aber eben wieder davon ab, was die Krankenkasse dann entscheidet.

Deshalb die Fragen zur Krankenversicherung und Steuer bitte dort (Krankenkasse/Finanzamt) klären.

von
Erik

Zitiert von: tyler
eine Frage, bei Ihren Links ist immer von der Republik Zypern, also den griechischen Südteil der Insel die Rede.

Gelten diese Regeln denn auch für die Türkische Republik Nordzypern?

Liebe Grüße

Hallo,

sind Sie ein Türke?

Mit freundlichen Grüßen
Erik

von
Lars

Zitiert von: Erik
Zitiert von: tyler
eine Frage, bei Ihren Links ist immer von der Republik Zypern, also den griechischen Südteil der Insel die Rede.

Gelten diese Regeln denn auch für die Türkische Republik Nordzypern?

Liebe Grüße

Hallo,

sind Sie ein Türke?

Mit freundlichen Grüßen
Erik

Wohl kaum, aber Du bist sicher ein Idiot!

Experten-Antwort

Hallo tyler,
der Verlegung des Lebensmittelpunktes in anderes Land ist vermutlich für jeden Menschen ein großes Ereignis. Jede Antwort auf Ihre Fragen würde daher vermutlich zu weiteren Fragen führen, die in diesem Medium sicher nicht vollumfänglich beantworten werden können. Festzuhalten ist, dass es sich bei Nordzypern um sogenanntes "vertragloses Ausland" handelt, da die EU-Vorschriften nur für die Republik Zypern - also den südlichen Teil - Anwendung finden. Empfehlen möchte ich Ihnen folgenden Link https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Home/home_node.html.. Unter dem Suchbegriff "Ausland" werden Ihnen in den FAQ´s Antworten zu Ihren Fragen zur Verfügung gestellt. Bitte denken Sie im Verzugsfall daran, Ihren Rentenversicherungsträger rechtzeitig zu informieren. Bezüglich der Steuerproblematik wenden Sie sich bitte, wie schon der User "Siehe hier" zutreffend bemerkte, an die Finanzverwaltung. Eine Kontaktaufnahme mit Ihrer Krankenkasse ist in diesem Fall auch empfehlenswert.

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