Deutsche Rentenversicherung bei Expats

von
Anonym

Hallo,

ich arbeite nun seit 08/17 als Expat in Deutschland und frage mich, ob ich die Rentenversicherungsbeiträge wieder zurückerhalte wenn ich Deutschland verlasse und nach Österreich zurückkehre.

Insgesamt werde ich in Deutschland um die 3-4 Jahre gearbeitet haben und mich dann bei Umzug deregistrieren.

Hierzu gibt es sehr viele konträre Informationen, weshalb ich mich über eine klare Expertenantwort freue.

MfG

von
DRVler

Zitiert von: Anonym
Hallo,

ich arbeite nun seit 08/17 als Expat in Deutschland und frage mich, ob ich die Rentenversicherungsbeiträge wieder zurückerhalte wenn ich Deutschland verlasse und nach Österreich zurückkehre.

Insgesamt werde ich in Deutschland um die 3-4 Jahre gearbeitet haben und mich dann bei Umzug deregistrieren.

Hierzu gibt es sehr viele konträre Informationen, weshalb ich mich über eine klare Expertenantwort freue.

MfG

von
Fastrentner

Zeiträume in EU-Staaten und in Staaten mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat, in denen Sie sozialversicherungspflichtige Beiträge gezahlt haben werden addiert.
Wenn Sie 60 Monate erreichen, haben Sie später in Deutschlandweit einen Rentenanspruch und eine Beitragserstattung ist ausgeschlossen.

von
DRVler

Zitiert von: Anonym
Hallo,

ich arbeite nun seit 08/17 als Expat in Deutschland und frage mich, ob ich die Rentenversicherungsbeiträge wieder zurückerhalte wenn ich Deutschland verlasse und nach Österreich zurückkehre.

Insgesamt werde ich in Deutschland um die 3-4 Jahre gearbeitet haben und mich dann bei Umzug deregistrieren.

Hierzu gibt es sehr viele konträre Informationen, weshalb ich mich über eine klare Expertenantwort freue.

MfG


Handelt es sich hier nicht eher um eine Entsendung Ihres österreichischen Arbeitgebers? Dann müssten Sie weiterhin in Österreich Beiträge zahlen?
Falls es jedoch zutreffend ist, dass Sie in Deutschland Beiträge zahlen können Sie diese nicht mehr zurückerhalten. Zwischen Deutschland und Österreich besteht ein Sozialversicherungsabkommen und die Zeiten in Deutschland werden bei Rentengewährung ausgezahlt.

von
Anonym

Zitiert von: Fastrentner
Zeiträume in EU-Staaten und in Staaten mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat, in denen Sie sozialversicherungspflichtige Beiträge gezahlt haben werden addiert.
Wenn Sie 60 Monate erreichen, haben Sie später in Deutschlandweit einen Rentenanspruch und eine Beitragserstattung ist ausgeschlossen.

Hallo,

danke für die Antwort.

Und was passiert, wenn ich die 60 Monate nicht erreiche?

Voraussichtlich wird es nämlich auf unter 60 MOnate hinauslaufen.

MfG

von
chi

Eventuelle Zeiten in Österreich zählen mit. Erreichen Sie dann im ganzen Leben immer noch keine 60 Monate?

von
Anonym

Ich ekläre meine Situation noch einmal:

Ich bin Österreicherin, die in Deutschland arbeitet. Ich werde um die 30 Monate in Deutschland arbeiten und dann das Land wieder verlassen (und mich deregistriere).

Wenn ich nach Österreich zurückkehre, und da bis zu meiner Pension weiter arbeite, was genau passiert dann mit dem Rentenversicherungsbeitrag den ich 30 Monate lang an den Deutschen Staat gezahlt habe?

Erhalte ich diesen dann von Deutschland, obwohl ich mich dann schon in Österreich befinde oder wie läuft das ab?

von
chi

In dem Fall bekommen Sie von der Deutschen Rentenversicherung eine Rente (ab der jeweiligen Altersgrenze). Die wird natürlich nicht sehr hoch sein bei nur ein paar Jahren Beitragszahlung, aber die österreichische Rente kommt ja noch dazu.

Eine Auszahlung der Beiträge ist in diesem Fall nicht möglich.

von
KSC

Ja dann erhalten Sie später mal für die 30 Monate in D eine Rente von der DRV, weil Sie zusammen mit den Zeiten in A mindestens 60 Beiträge haben. Entweder im Alter oder bei etwaiger Erwrbsminderung.

Das ist das normale Prinzip innerhalb der EU, wenn jemand in mehreren EU Staaten gearbeitet hat.

Mein "Rekordfall" den ich zu bearbeiten hatte war ein sloweinscher Bürger, der in 7 Staaten der EU gearbeitet hat.

Und der bekommt halt jetzt aus 7 Ländern eine mehr oder weniger große Rente. Und er hatte im Vorfeld der Rente das Problem in 7 Ländern das Versicherungskonto zu klären - ist aber ein selbstgewähltes "Schicksal".

von
Klugpuper

Nebenbei, Sie zahlen die Beiträge nicht an den deutschen Staat. Ihr Arbeitgeber behält die Beiträge von Ihrem Lohn ein und führt sie an die zuständige Einzugsstelle, eine Krankenkasse ab. Diese Krankenkasse leitet die entsprechenden Beiträge an den zuständigen Rentenversicherungsträger weiter.

Dabei sind Krankenkasse und Rentenversicherungsträger Körperschaften des öffentlichen Rechts in Selbstverwaltung.

Experten-Antwort

Hallo Anonym,

KSC hat die Fragen zur Ihrem Sachverhalt zutreffend beantwortet.

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