Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Deutsche + Schweizer Rente

von jeremy19073420.10.2019 | 08:14
281 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich habe in D und in der Schweiz sowohl festangestellt und auch selbständig gearbeitet. In der Schweiz beginnt das Rentenalter mit 65 und in D mit 65+einige Monate. Wieso wird mir die Schweizer Rente nicht mit 65 ausgezahlt? Ebenso unverständlich: es wird eine innerstattliche und eine zwischenstaatliche Rente berechnet und dann einfach die höhere Rente ausgezahlt. Normalerweise sollten doch die dt. Entgeltpunkte + die schweizer Entgeltpunkte addiert und dann ausgezahlt werden. Ebenso wird bei Einzahlungen in beide Rentensysteme zur gleichen Zeit ein Beitrag verdrängt und nur der dt. Beitrag berechnet. Z.B. ich bin in D festangestellt, nehme Urlaub und arbeite dort 2 Wochen als Selbständiger. (In der Schweiz zahlen auch Selbständige Rentenbeiträge) Der Schweizer Rentenbeitrag wird nun verdrängt = nicht angerechnet. Auch habe ich vor einigen Jahren bei einer Kontenklärung in der Schweiz einen Rentenkontostand von einigen Hundert CHF erhalten, von dem auf meinem Rentenbescheid nichts zu sehen ist. Was kann ich also tuen ? Freundliche Grüße für Ihre Bemühungen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo "jeremy190734",

wie Ihnen nun bereits bekannt sein dürfte, prüfen und berechnen beide Staaten einen eigenen Anspruch und zahlen diesen aus. D.h., es gibt keine Rentenermittlung, in der sowohl deutsche und schweizerische Beiträge enthalten sind.

Bisher haben Sie offenbar nur den deutschen Rentenbescheid erhalten. In dem gibt es natürlich nur den deutschen Rentenbeginn und die deutschen Beiträge werden vorrangig vor den zeitgleichen schweizerischen angerechnet. Deshalb gibt es auch keinen Hinweis auf den Betrag der schweizerischen Anwartschaft etc.

Demnächst sollten Sie einen schweizerischen Rentenbescheid erhalten, in dem die dortige Rente (praktisch wie im deutschen Bescheid) berechnet wird. Dabei wird der Rentenbeginn nach schweizerischem Recht ermittelt und die schweizerischen Beiträge vorrangig vor den deutschen angerechnet. Auskünfte zum Stand dieses Rentenverfahren können Sie nur beim Schweizer Träger erhalten.

Letztlich müssten alle Beiträge, die Sie in die beiden Rentenversicherungssysteme eingezahlt haben, in der jeweiligen Rente berücksichtigt sein.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Spekulantam 20.10.2019 | 10:11
Ich hoffe für Sie, dass Ihr Wunschname nicht Ihr Geburtsdatum enthält. Dann müsste man sich nämlich fragen, warum Sie diese Fragen erst Jahrzehnte nach Ihrem Rentenbeginn stellen und sich nicht schon vorher kundig gemacht haben.
Berateram 20.10.2019 | 08:43
Sie haben bei der Berechnung Ihrer Deutschen und der Schweizer Rente vieles nicht verstanden. Lesen Sie die anhängenden Broschüren. Wenn Sie auch dann in einigen Punkten noch nicht schlauer sind, wenden Sie sich an die in den Broschüren genannten zuständigen Stellen. Nachdem was Sie geschildert haben, nur so viel: Es gibt keinen Grund etwas in der Berechnung zu beanstanden! https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/…
KSCam 20.10.2019 | 16:33
Es gelten folgende Grundsätze: Jedes Land zahlt "seine" Rente, logisch also dass in der deutschen Rentenhöhe die CH Ansprüche nicht mitgerechnet werden. Wenn es um Zeiten geht werden Zeiten im Anderen Land mitgezählt. pro Jahr kann es aber höchstens 12 Monate geben, was darüber liegt wird "verdrängt". Ist aber nicht schlimm, weil Sie dafür ja die CH Rente bekommen. Warum Sie mit 65 keine CH Rente kriegen sollten ist mir schleierhaft, das müssen Sie aber letztlich in CH bei der AHV erfragen. Ich sehe aber keinen Grund dafür, dass ein 65 jähriger mit mehr als 11 CH Beiträgen dort keine Rente kriegt wenn er die beantragt. Fazit: Sie scheinen sich bislang nicht wirklich über die zwischenstaatliche. Bestimmungen informiert zu haben.....
jeremy190734am 21.10.2019 | 08:59
Nun ja, nach Studium der angegebenen Literatur ist mir das mit der Verdrängung schon klar. Es gibt aber kein nachrechenbares Beispiel für zwischenstaatlihe Renten. In dem dt. Rentenbescheid wird ja auch eine zwischenstaatliche Rente berechnet. In den Unterlagen wird aber nicht nachvollziehbar (für normale Leute mit Hochschulbildung) ein Wert errechnet. Dt. Rente einfach: Punkte * Rentenwert=Rente-Abzüge. Außerdem, wie in meinem Fall kann ich ja in 2 Systemen einzahlen:In D Festanstellung + CH freie Mitarbeit. Das ist ja mein Geld ! Sehr unübersichtlich für Laien und nicht nachvollziehbar. Und dann darauf hinzuweisen, daß man wohl zu wenig Ahnung hat, ist natürlich auch nicht sehr hilfreich. Trotzdem danke für die Antworten.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026