Hallo "jeremy190734",
wie Ihnen nun bereits bekannt sein dürfte, prüfen und berechnen beide Staaten einen eigenen Anspruch und zahlen diesen aus. D.h., es gibt keine Rentenermittlung, in der sowohl deutsche und schweizerische Beiträge enthalten sind.
Bisher haben Sie offenbar nur den deutschen Rentenbescheid erhalten. In dem gibt es natürlich nur den deutschen Rentenbeginn und die deutschen Beiträge werden vorrangig vor den zeitgleichen schweizerischen angerechnet. Deshalb gibt es auch keinen Hinweis auf den Betrag der schweizerischen Anwartschaft etc.
Demnächst sollten Sie einen schweizerischen Rentenbescheid erhalten, in dem die dortige Rente (praktisch wie im deutschen Bescheid) berechnet wird. Dabei wird der Rentenbeginn nach schweizerischem Recht ermittelt und die schweizerischen Beiträge vorrangig vor den deutschen angerechnet. Auskünfte zum Stand dieses Rentenverfahren können Sie nur beim Schweizer Träger erhalten.
Letztlich müssten alle Beiträge, die Sie in die beiden Rentenversicherungssysteme eingezahlt haben, in der jeweiligen Rente berücksichtigt sein.