Wie das gesamte Rentenrecht ist auch die Frage welche Rente wohin gezahlt wird immer wieder geändert worden. Momentan gilt als Grundsatz: besteht die Rente ausschließlich aus Bundesgebietsbeiträgen (siehe auch: schade ) wird die Rente an Deutsche ungekürzt überallhin gezahlt. Individuelle Auskünfte bitte bei der nächsten Beratungsstelle einholen. Antragstellung über die deutsche Auslandvertretung, bzw. direkt beim Rentenversicherungsträger