Diagnose für EM-Rente erfragen

von
Frager

Ich beziehe seit 15 Jahren eine teilweise EM-Rente. Nun benötige ich die genaue Diagnose, welche zur Gewährung der EM-Rente geführt hat. Leider ist mein damaliger Arzt nicht mehr aktiv.
Morgen habe ich einen Termin bei der DRV zur Rentenklärung Kann mir der Sachbearbeiter diese Auskunft direkt geben?
Kann ich bei der DRV auch telefonisch anfragen?
Besten Dank für Ihre Auskünfte.

von
Kai-Uwe

Die Diagnose darf Ihnen durchaus mitgeteilt werden, nur ist das übers Telefon schwierig wegen dem Datenschutz..

Vorschlag zum Kompromiss:
Rufen Sie bei dem Sachbearbeiter an, bei dem Sie morgen den Termin haben und bitten diesen, die medizinischen Unterlagen bereitzuhalten, damit Sie morgen reingucken können. Die Akte muss ggf. erst von sonstwo angefordert werden, daher empfiehlt sich ein Anruf am Tag vorher.

MfG

von
Frager

Zitiert von: Techniker

Ich kann Kai-Uwe nur zustimmen.

Der Sachbearbeiter ist nicht erreichbar, nur die Zentrale. habe bei meinem Träger DRV Bund in Berlin angerufen. Man hätte bei 15 Jahre zurückliegenden Renten in der Regel keine Unterlagen mehr zu Arztberichten etc.

Übrigens : wenn ich von einer teilweisen EM-Rente heraus eine volle EM-Rente beantrage, dann würde das IMMER nach dem neuen Recht ab 1.7.14 geschehen. Ganz egal welche Diagnose der teitw. EM-Rente zugrunde lag. Ich hätte aber bei der Berechnung der Rentenpunkte Besitzschutz.
- ich hoffe das stimmt.

von
Kai-Uwe

Naja, es würde ein neuer Leistungsfall zu bestimmen sein, ab dem Sie VOLL erwerbsgemindert sind.
Insoweit ist davon abhängig auch der Rentenbeginn.
Rückwirkend für die Zeit vor dem 1.7. werden Sie vermutlich keine volle EM-Rente mehr bewilligt bekommen.
D.h., dass der Rentenbeginn nach dem 1.7. liegt und somit das ab diesem Zeitpunkt gültige Recht anzuwenden ist, das stimmt soweit.

Einen Besitzschutz gibt es auch, die nähere Erläuterung hier führt aber zu keine Ergebnis, das Ihnen weiterhilft. Stellen Sie am besten den Antrag und warten Sei ab.

MfG

von
Schade

Ich kann mir eigentlich kein wirliches Szenario vorstellen, bei dem es heute wichtig wäre zu wissen, welche Krankheiten genau damals zur Teilrente geführt haben (vor 15 Jahren).

Wenn Sie jetzt die volle Rente wollen, kommt es auf den heutigen Zustand an, da interessiert nicht wirklich wie gesund/krank Sie damals waren.

von
Frager

Zitiert von: Schade

Ich kann mir eigentlich kein wirliches Szenario vorstellen, bei dem es heute wichtig wäre zu wissen, welche Krankheiten genau damals zur Teilrente geführt haben (vor 15 Jahren).

Wenn Sie jetzt die volle Rente wollen, kommt es auf den heutigen Zustand an, da interessiert nicht wirklich wie gesund/krank Sie damals waren.

Früher wurde bei dieser Fragestellung unterschieden zwischen "Altfall" und "Neufall"

Damals wurde gesagt, wenn es von einer teilw. EM-Rente zu einer vollen EM-Rente geht wäre dies ein "Altfall" mit Berechnung nach altem Recht.

Wenn dem doch nicht so ist, wäre das für mich erfreulich.
- Ich werde morgen bei meinem DRV-Termin den Sachbearbeiter konkret auf dieses Szenario ansprechen. Bin auf die Antwort gespannt.

von
Schade

Zwischen Altfall und Neufall wird zwar zum 01.07. unterschieden - da hat aber doch nichts mit den Krankheiten vor 15 Jahren zu tun.

von
Frager

Zitiert von: Schade

Zwischen Altfall und Neufall wird zwar zum 01.07. unterschieden - da hat aber doch nichts mit den Krankheiten vor 15 Jahren zu tun.

Für mich ist ein "Altfall" ein bestehender Fall. Hier also meine bestehende teilw. EM-Rente(seit 13 jJahren)

Und ein "Neufall" ist ein komplett neuer Antrag.
- Wenn mein zukünftiger Antrag auf volle EM-Rente als "Neufall" zählt, egal ob die Diagnose im wesentlichen die gleiche ist (Verschlimmerung) wie bei der teilw. EM-Rente, ist es ja gut.

Ich reite da so darauf rum, weil es eben hier in diesem Forum kontrovers diskutiert wurde.

von
GroKo

Zitiert von: Frager

Ich beziehe seit 15 Jahren eine teilweise EM-Rente. Nun benötige ich die genaue Diagnose, welche zur Gewährung der EM-Rente geführt hat. Leider ist mein damaliger Arzt nicht mehr aktiv.
Morgen habe ich einen Termin bei der DRV zur Rentenklärung Kann mir der Sachbearbeiter diese Auskunft direkt geben?
Kann ich bei der DRV auch telefonisch anfragen?
Besten Dank für Ihre Auskünfte.

Sie wissen nicht warum Ihnen eine Rente gezahlt wird?

von
Martin Kunz

Zitiert von: Frager

Zitiert von: Frager

Ich beziehe seit 15 Jahren eine teilweise EM-Rente. Nun benötige ich die genaue Diagnose, welche zur Gewährung der EM-Rente geführt hat. Leider ist mein damaliger Arzt nicht mehr aktiv.
Morgen habe ich einen Termin bei der DRV zur Rentenklärung Kann mir der Sachbearbeiter diese Auskunft direkt geben?
Kann ich bei der DRV auch telefonisch anfragen?
Besten Dank für Ihre Auskünfte.

Sie wissen nicht warum Ihnen eine Rente gezahlt wird?

Mein Gott, die Diagnose hat der gute Mann halt vergessen. Immerhin sind es 15 Jahre ja her.
Und in 15 Jahren kann man viel vergessen, sogar eine Diagnose. Sei nicht so nachtragend, Herr von GroKo und sonstnochwas.

von
Frager

Zitiert von: Frager
n
Sie wissen nicht warum Ihnen eine Rente gezahlt wird?

Natürlich weiß ich warum Ich die Rente bekomme ! Ich bin ja nicht besteuert.
Was mir fehlt ist die genaue Diagnose.
Das mit Altfall und Neufall lässt sich hier offensichtlich nicht klären.
Ich hoffe wenigstens der DRV Vertreter weiß heute Bescheid !!!

von
Aha

Normalerweise müsste die Diagnose in Ihrem Rentenberscheid stehen, wenn ich mich nicht täusche.

von
W*lfgang

Zitiert von: Aha
Normalerweise müsste die Diagnose in Ihrem Rentenberscheid stehen, wenn ich mich nicht täusche.
Aha,

lediglich bei ablehnenden Bescheiden wurden früher mal (mehr als 5 Jahre zurück) die zugrundeliegenden 'Erkrankungen/Einschränkungen' mit aufgelistet (in ablehnenden Bescheiden der letzten Jahre nicht mal das, "kannst noch voll arbeiten" heißt es da heute schlicht).

In positiven Bescheiden stand nie die krankheitsbedingte Ursache/Diagnose drin ...okay, ich weiß nicht, wie die Bescheide vor '57 ausgesehen haben ;-)

Gruß
w.

von
Matze72

Zitiert von: W*lfgang

Zitiert von: Aha
Normalerweise müsste die Diagnose in Ihrem Rentenberscheid stehen, wenn ich mich nicht täusche.

Hallo Aha,

lediglich bei ablehnenden Bescheiden wurden früher mal (mehr als 5 Jahre zurück) die zugrundeliegenden 'Erkrankungen/Einschränkungen' mit aufgelistet (in ablehnenden Bescheiden der letzten Jahre nicht mal das, "kannst noch voll arbeiten" heißt es da heute schlicht).

hallo w*lfgang,
ist heute bei ablehnenden Bescheiden immer noch so.
Die Leute wollen ja wissen, ob der RVT bei der Ablehnung auch alle Krankheiten/Behinderungen berücksichtigt hat.

von
zelda

Hallo matze72,

das kommt auf den RV- Träger an. Manche schreiben noch die berücksichtigten Krankheiten und Behinderungen in den Ablehungsbescheid mit hinein.

Es gibt aber auch Regionalträger, die dies mittlerweile nicht mehr tun.

MfG

zelda

von
Matze72

danke zelda für die info.

:::: und ich dachte immer, dass alle regionalen rv-träger + kbs mit dem gleichen programm arbeiten ---> und hier, wenn bei einer ablehnung keine eingabe zu den krankheiten erfolgt, dies mit einem fehlermeldung entsprechend abgewiesen wird

von
zelda

Zitiert von: Matze72

danke zelda für die info.

:::: und ich dachte immer, dass alle regionalen rv-träger + kbs mit dem gleichen programm arbeiten ---> und hier, wenn bei einer ablehnung keine eingabe zu den krankheiten erfolgt, dies mit einem fehlermeldung entsprechend abgewiesen wird

Ich "sage" nur "Schalterstellung", zumindest von der DRV Nord habe ich schon einen Ablehnungsbescheid ohne Diagnosen gesehen, rvDialog ist da flexibel.

MfG

zelda

von
W*lfgang

Zitiert von: zelda
Es gibt aber auch Regionalträger, die dies mittlerweile nicht mehr tun.
zelda und ergänzend zu Matze72,

so ist es leider, der Ablehnungsbescheid des/meines Regionalträger gibt leider keinen Aufschluss darüber, was 'gewürdigt' worden ist ...einfach ätzend, in diesen Fällen Akte anfordern, reinschauen, was wie bewertet worden ist - aha, nur 'Knochen kaputt und geht noch', das Hauptaugenmerk lag aber auf Psyche, kein Wort/Gutachten dazu in den Akten. Für beide Seiten (Berater/Antragsteller) ist das unbefriedigend, weils zusätzlichen Aufwand erfordert.

Heißt natürlich nicht, wenn 'Plemplem reicht nicht' auch im Bescheid drinsteht, dass ein Widerspruch Erfolgsaussichten hätte ...nur so gar nichts im Hinblick auf med. Begründung (ja, wir haben Ihre Arthose-Knie bedingt durch 150 kg abwärts des Doppelkinns berücksichtigt) und die Reinigungskraft steht vor einem und kann den Wischeimer nicht mehr heben – da kann man auch als med. Laie das/die Ablehnung schonend erklären -, ist einfach Desinformation pur.

Gruß
w.

von
Achill

Zum Glück beschweren sich immer mehr Versicherte über die Bescheide, da die maschinell vorgefertigten Bescheidstexte wirklich schlecht sind.

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