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Die "Rente mit 67" bringt auch für erwerbsgeminderte Versicherte einige Änderungen ..

von 48ziger14.09.2007 | 15:54
1240 Ansichten
2 Antworten

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....Gilt die Anhebung der Altersgrenze auch für ältere Arbeitnehmer, die schon ein langes Arbeitsleben hinter sich haben? Für Versicherte mit 35 Pflichtbeitragsjahren (ab 2024 mit 40 Pflichtbeitragsjahren) gibt es eine Ausnahmeregelung. Sie können bei Erwerbsminderung auch weiterhin ohne Abzüge mit 63 Jahren in Rente gehen....! Wie darf ich das verstehen ? Habe bis Aug. 2008 - 545,5 Pflichtbeitragsmonate gezahlt inc. 28 Monate BU Rente. Zur Zeit bekomme ich eine unbefristete BU Rente mit 10,8 % Abschlag Ergo kann ich mit 63 Jahren ohne Abzüge in die Alterrente wechseln ?? Freundlicher Gruss 48 ziger

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo 48ziger,

wenn ich aus Ihrem Nick-Name zu Recht schlussfolgere, dass Sie im Jahr 1948 geboren sind, können Sie die Altersrente für Schwerbehinderte (bei Erfüllung der Voraussetzungen) auch weiterhin mit 63 Jahren ohne Abschläge in Anspruch nehmen.

1 Antworten

48zigeram 17.09.2007 | 11:29
Vielen Dank für Ihre,die Pysche aufbauende Nachricht. Ja,ich bin im August 1948 geboren und habe vom 18.März 1963 bis zum 28.Feb. 2005 ununterbrochen in meinem erlernten Beruf gearbeitet ! Beziehe zur Zeit eine unbefristete BU Rente. Freundlicher Gruss 48ziger
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