....Gilt die Anhebung der Altersgrenze auch für ältere Arbeitnehmer, die schon ein langes Arbeitsleben hinter sich haben?
Für Versicherte mit 35 Pflichtbeitragsjahren (ab 2024 mit 40 Pflichtbeitragsjahren) gibt es eine
Ausnahmeregelung.
Sie können bei Erwerbsminderung auch weiterhin ohne Abzüge mit 63 Jahren in Rente gehen....!
Wie darf ich das verstehen ?
Habe bis Aug. 2008 - 545,5 Pflichtbeitragsmonate gezahlt inc. 28 Monate BU Rente.
Zur Zeit bekomme ich eine unbefristete BU Rente mit 10,8 % Abschlag
Ergo kann ich mit 63 Jahren ohne Abzüge in die Alterrente wechseln ??
Freundlicher Gruss
48 ziger