Ergänzende Bemerkung zu meinem Beitrag vom . . 13.07.2014 - 17:58h zum Beitrag Katja
.
Zitiert von: Schießl Konrad
Sicher kein neues Thema, für die sogenannte Mütterrente ein kleiner Anhaltspunkt, da ja der zweite
EP. im Jahr nach der Geburt oft nicht
voll zum Tragen kommt, da durch Arbeitseinkommen dies die Höchst
EP. nicht mehr zu lassen.
.
An Konrad gerichtet
.
Als Mangel in Deinen Darlegungen erkenne ich, dass Dein Gedankenansatz gelegentlich nicht mehr mit dem Sachverhalt in Übereinstimmung gebracht wird.
Beispiel:
". . . für die sogenannte Mütterrente ein kleiner Anhaltspunkt, da ja der zweite
EP. im Jahr nach der Geburt oft nicht voll zum Tragen kommt, . . ."
.
Mit Bezug auf die Mütterrente ist die Darstellung falsch, weil der 2.
EP mit der Überschreitung der
BBG nichts zu tun hat.
.
Gedanklich warst Du aber bei der nach wie vor gängigen Praxis der Berücksichtigung von Einkommen, vor allem dann, wenn die
BBG überschritten wird und KEZ vorliegt.
.
Die Auflistung des Maximums für Einkommensberücksichtigungen hättest Du Dir sparen können, sie hat mit der Mütterrente nichts zu tun.
.
Nicht unbedingt verständlich ist auch Deine Aussage:
" . . . da ja der zweite
EP. im Jahr nach der Geburt oft nicht voll zum Tragen kommt, da durch Arbeitseinkommen dies die Höchst
EP. nicht mehr zu lassen."
.
Konrad,
a)
auch im ersten Jahr werden Ansprüche aus KEZ nicht voll wirksam, wenn im gleichen Zeitraum Verdienste die anteilige
BBG überschreiten.
b)
Die Höchst
EP. sind gesetzlich festgelegt, egal ob Arbeitseinkommen vorhanden ist oder nicht.
Arbeitseinkommen zu erzielen ist nicht gleichbedeutend mit Höchst
EP.
bzw. einer Reduzierung der KEZ.
Du schreibst aber:
". . ., da durch Arbeitseinkommen dies die Höchst
EP. nicht mehr zu lassen."
Eine sehr eigenwillige Aussage, die nicht immer einleuchtend ist.
.
Als Letztes:
"Dies ist ja auch jetzt schon der Fall, bei 3
EP. ab 1992, dass die drei mal 0,9996 in drei Jahren die Höchstpunkte nicht übersteigen dürfen:
.
Gelesen wie geschrieben, können die
EP. aus den drei Jahren die Höchstpunkte gar nicht überschreiten.
.
Und weil man auf Grund Deiner Art der Darlegungen nicht immer gleich den Sinn erkennt, kommt es zu eigentlich vermeidbaren unnötigen Diskussionen.
.
Es grüßt
Lothar