Die Zuständigkeit der Sachbearbeitung richtet sich nach Ihrem Geburtsdatum. Innerhalb einer Arbeitsgruppe sind dann diese fest aufgeteilt. Beeinflussen kann das der Versicherte im Grunde nicht. Was Ihnen natürlich offen steht, ist eine Beschwerde bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (Verwaltungsabteilung). Schildern Sie hier möglichst detailliert Ihre Probleme. Ein Vorgesetzter wird dann sicher die Sachbearbeiterin um Stellungnahme bitten und sich mit Ihnen in Verbindung setzen.