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Experten-Antwort

die letzten fünf Jahre

von Hajo20.08.2011 | 09:30
1509 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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moin, ist es richtig, dass die Höhe des beitragspflichtigen Entgelts in den letzten fünf Jahren vor Beginn des Renteneintritts für die Höhe der Rentenberechnung von besonderer Bedeutung ist ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

NEIN! Jedes Jahr wird für sich betrachtet mit dem Durchschnitt aller Deutschen geteilt; und danach zusammengerechnet.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

3 Antworten

santanderam 20.08.2011 | 09:36
Nein ! Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
KSCam 20.08.2011 | 14:43
Dieses blödsinnige Gerücht gibt es schon seit gefühlten 100 Jahren und ist einfach nicht totzukriegen. Nein! Man kann sich nach 40 "schlechten Jahren" weder mit 5 Jahren Superbeiträgen einen tollen Rentenanspruch aufbauen - genausowenig ruiniert man seine "gute" Rente, wenn man nach 40 guten Jahren 5 Jahre nichts oder wenig einzahlt. Es gibt oder gab Betriebsrentensysteme für die tatsächlich die letzten Jahre entscheidend waren, für den Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung, ist das jedoch Blödsinn.
Dummdummam 21.08.2011 | 12:19
Ich frag mich auch woher dieses total hirnrissige dumme Gerücht kommt. Es wäre total unsinnig , ungerecht und völlig unpraktikabel wenn die letzten Jahre mehr zählen würden. Das war noch nie so und war auch nie im Gespräch. Woher kommt diese Dummheit ?
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