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Experten-Antwort

Die Rente oder Hartz4

von Musa P.05.10.2021 | 17:42
89 Ansichten
5 Antworten

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Was ist die besserrre, die Rente oder Bartz4? Nach 44 Jahre. der vater hat nur 955 Euro in der Rente. MusA

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 06.10.2021 | 11:50

Guten Tag Musa P.

Die Antworten von "Siehe hier" und W°lfgang" fassen die Möglichkeiten für Ihren Vater sehr gut zusammen.

Wir empfehlen Ihnen bzw. Ihrem Vater ein Beratungsgespräch mit einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen. Dort wird man Ihnen die möglichen Rentenarten und Zeitpunkte zum Rentenbeginn erläutern, sowie ggf. weitergehende Hilfestellung zu Leistungen der Grundsicherung geben können.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/beratung-und-kontakt_node.html?https=1

4 Antworten

Zoraam 05.10.2021 | 20:31
Alg 2 gibt es nicht für Rentner.
KSCam 05.10.2021 | 20:42
Bei dieser dürftigen Faktenlage können Sie keine fachlich fundierte Aussage erwarten. Kein Mensch kennt Ihr Alter und die sonstigen Umstände.
Siehe hieram 05.10.2021 | 20:45
Hallo MusA, das lässt sich 'so pauschal' nicht beantworten, da es auch auf die familiären Verhältnisse ankommt und ob überhaupt Anspruch auf Hartz IV bestehen würde. Sie (bzw. Ihr Vater) können sich aber gern ausführlich bei der zuständigen DRV beraten lassen (evtl. geht das schon wieder persönlich, sonst aber auf jeden Fall telefonisch). Hier könnte dann auch geklärt werden, wie hoch der Rentenanspruch tatsächlich wäre und ob vor allem auch das notwendige Alter bereits erreicht ist, eine (vorgezogene) Rente überhaupt beziehen zu können. Welche Ansprüche alternativ auf 'Hartz VI' bestehen würden, erfahren Sie bei dem zuständigen Jobcenters Ihres Wohnortes. Sofern Ihr Vater tatsächlich bereits einen Anspruch auf eine (vorgezogene) Altersrente hat und diese dann nicht ausreicht, wäre dann aber das Amt für Grundsicherung zuständig, nicht mehr das Jobcenter. Über die möglichen Altersrenten können Sie sich (vorab) auch hier informieren) https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-… Alles Gute!
W°lfgangam 05.10.2021 | 21:00
Hallo Musa P. bei diesem aktuellen Rentenbetrag aus den bisher gespeicherten Zeiten – dann Abschlag mit Rentenbeginn 63 = 10,8+ % ab Jahrgang 1958 + KV/PV von rd. 11 % - bleibt so wenig übrig (rd. 760 € mtl.), dass er als Alleinperson weiterhin im Sozialleistungsbereich liegen wird - das JC kann ihn daher nicht mal zur Rentenantragstellung auffordern, die Entscheidung Rente oder weiter H4 trifft er ganz allein. Andererseits, wird er wohl auch künftig, bei späterem Rentenantrag mit geringerem/keinem Rentenabschlag auf zusätzliche Sozialleistungen (HLU/GruSi/Wohngeld) angewiesen sein. Da stellt sich die Frage, warum er sich das mit dem JC weiter antun will. Reine Spekulationen von mir, der Sachverhalt muss vor Ort hinterfragt/geklärt werden. Gruß w.
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