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Die Rente wurde wieder zurückgebucht bei der Witwe

von Lilly15.03.2009 | 11:12
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Hallo, tolles System in der Rentenversicherung.Ihr Mann ist verstorben,der Witwe stehen aber noch 3 Monate volle Rente zu.Wurde erst überwiesen dann nach ein paar Tagen wieder zurückgebucht. Frag mich was es da zurechnen gibt und was macht dass für einen Sinn.Nur gut das die Witwe nicht drauf angewiesen ist.Aber was machen andere???? Hab nur gehört es passiert vielen im Moment so. Ich finde es nicht korrekt dass es sowas gibt.Es ist schon schwer genug einen Menschen zu verlieren und dann noch sowas .Ich hätte gerne mal eine Antwort darauf .

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Schließe mich dem Beitrag von "TB" an. Falls die Vorschusszahlung (auf die zu erwartende Witwenrente) für die ersten drei Kalendermonate nach dem Tod nicht beantragt wurde, wird der (Zahlungs-)Anspruch im Rahmen der Bearbeitung (des ggf. noch zu beantragenden!) Witwenrentenanspruches festgestellt.

7 Antworten

Schiko.am 15.03.2009 | 12:32
Die Bank ist grundsätzlich verpflichtet die im voraus bezahlte Rente eines Verstorben wieder an die Rentenversicherung zu überweisen wenn dieser ver- starb. Inzwischen werden ja für Neurentner die Renten erst am Ende des Monats für das laufende Monat überweisen, da kann dies ja nicht mehr passieren. Als Beispiel nenne ich den Todesfall am Samstag den 31.1.2009, bereits am Freitag den 30.1.09 musste die Rente für Monat Februar auf Konto sein. Dem Verstorbenen steht ab die Rente nicht mehr zu, die Bank musste den Betrag wieder zurückbuchen. Durch den Antrag auf Witwenrente wird Ihnen für drei Monate die Rente ver- gütet- Februar, März, April- Ende April kommt dann die verminderte Rente für Mai auf Konto. Mit freundlichen Grüßen.
TBam 15.03.2009 | 12:30
Bei allem Verständnis für Ihre Lage: Die Rente des Verstorbenen endet mit Ende des Todesmonats. Wurde die Rente weitergezahlt, sind die entsprechenden Beträge zu Unrecht erbracht und zurückzufordern. Bei den von Ihnen angesprochenen "3 Monaten Rente in voller Höhe" handelt es sich um die sogenannte Vorschusszahlung für das Sterbevierteljahr. Diese Zahlung gehört zur Hinterbliebenenrente und ist zu BEANTRAGEN (am besten sofort beim Rentenservice der Deutschen Post).
?-?am 15.03.2009 | 13:55
mal wieder ein echter Schiko, konfus wie meistens
Schadeam 15.03.2009 | 20:36
Wahrscheinlich wurde das "Sterbevierteljahr" über den Postrentenservice nicht oder zu spät beantragt. In diesem Fall muss die Rente über den Todesmonat hinaus zurückgefordert werden (weil aus der Rente des Verstorbenen ja auch gar nicht ersichtlich ist, dass es eine Witwe gibt). Aber keine Sorge, die Dame soll die Witwenrente beantragen und bekommt dann Ihr Geld, wenn der Antrag bearbeitet ist (und da die Dame nicht darauf angewiesen ist, ist das ja auch nicht ganz so tragisch).
Rückbucheram 17.03.2009 | 03:05
Natürlich kann das auch jetzt noch passieren. Jemand verstirbt am 28.10.2008. Die DRV erfährt davon erst am 28.12.2008 und stellt die Rente ein. Die Zahlungen für 11/2008 und 12/2008 sind dann überzahlt. Ist kein Sterbequartal beim Renten Service der Deutschen Post AG beantragt worden, werden 2 Monate zurückgebucht und erst mit der Rentenzahlung durch den RV-Träger wieder ausgezahlt, vorausgesetzt dieser Antrag wird (rechtzeitig) gestellt.
Schiko.am 17.03.2009 | 11:43
Nur zur Klarstellung, normalerweise erfährt ja die Bank vom Tode meist zuerst. Ist also die Rente nach alter Regelung am 30. des Monats am Konto, der Rentner aber auch am 30. verstorben steht ihm doch die Rente für das nächste Monat nicht mehr zu. Somit ist die Rücküberweisung fällig. Dies kann jetzt in dieser Form nicht mehr passieren, für Neurenten vom 1.4. 2004 an wurde die Rentenzahlung auf das Monatsende verschoben. Die Rente für April 2004 wurde daher erst Ende des Monats April gezahlt, diese stand ihm ja noch zu. Es ist doch selbstverständlich, dass auch bei dieser Regelung die Rente für Mai , überwiesen am 30.5. diesem nicht mehr zusteht da er ja am 1. Mai nicht mehr lebte. Immerhin , dies der Rentenstelle mitzuteilen wird wohl in fast 30 Tagen auch zeitlich möglich sein, jedoch nach alter Regelung nicht im geschilderten Fall. Mit freundlichen Grüßen.
xxxam 17.03.2009 | 18:07
Hallo Schiko, und wieder der Kreuzlesschreiber. Sie tu ja so als ob die Banker eine Ahnung vom Rentenrecht hätten. Würden sie das, tun hätten sie ja weniger Zeit für die Falschberatung der Kunden
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