Ausser bei user Bernhard, Maria L. , meiner Wenigkeit und weniger anderer, war die Riester-Welt bis vor kurzer Zeit bei den allermeisten in diesem Forum ja noch voll in Ordnung. Das dem nun nicht mehr so ganz ist und politischer Handlungsbedarf besteht, lässt ist sich nicht mehr abstreiten. Insoweit wird auf Herrn Rürup, ARD plusminius und "Monitor" hingewiesen. Für den staatsgläubigen Laien, der sich ja auf keinen Fall die staatliche "Förderung" entgehen lassen möchte, stellt sich die Problematik am anschaulichsten im zuerst aufgeführten link dar. Wegen etwaiger nervöser Finger an der Löschtaste wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass "die Linke" keine verfassungsfeindliche Organisation ist, sondern diese sogar auf Länderebene mit einer "staatstragenden" Volkspartei koaliert.
http://linkszeitung.de/content/view/158235/51/
http://www.wdr.de/tv/monitor/beitrag.phtml?bid=928&sid=175
http://www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,ryw32d2mo8i81l9r~cm.asp
Welche Strategien sollte einer, der beabsichtigt, einen Riestervertrag abzuschliessen, im Hinblick auf die bestehenden und KOMMENDEN Unsicherheiten nun verfolgen?
Als erstes sollte man wissen, dass der Staat ein äusserst unzuverlässiger Vertragspartner ist, der die Spielregeln in Sachen Versteuerung, Modalitäten der Förderung, Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung nach Belieben ändern kann und dieses auch tut. Dabei scheut er sich nicht, munter in bereits bestehende Verträge einzugreifen. So sind z.B. alle diejenigen, die In den Jahren 2002 bis 2003 über Ihren Betrieb einen Riestervertrag abgeschlossen haben, vom Gesetzgeber zum 01.01.2004 böse mit der VOLL-Verbeitragung zur Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung überrascht worden. Wären die Vorsorgenden bereits in den Jahren 2002 bis 2003 umfassend über die Folgen der kommenden Gesetzgebung informiert worden, wären mit Sicherheit erheblich weniger Riesterverträge über den Betrieb abgeschlossen worden.
Jedes Kind im Lande hat davon Kenntnis erlangt, dass die maroden Kranken- und Pflegekassen einen enormen Finanzbedarf haben, der in Zukunft noch rasant steigen wird. Wer heute in der Lage ist, die Vollverbeitragung bei betrieblichen Riesterrenten einzuführen, der wird sich auch nicht scheuen, wenn eine genügende Anzahl von Menschen private Riesterverträge abgeschlossen und bespart haben, auch hier die Vollverbeitragung einzuführen.
Sinn privater Altersvorsorge kann es aber nun nicht sein, dass Risiko der Krankheit abzusichern, vielmehr soll ja das Risiko des Alters abgesichert werden.
Des Weiteren sollte man wissen, dass der Staat über die weitere Stellschraube sich ändernder Steuergesetze dazu in der Lage ist, die hochwillkommenen Sparerträge der fleissigen Vorsorgenden einfach zu Umzuverteilungszwecken zu nutzen.
Wie kann man sich gegen diesen wenig vertrauenserweckenden Vertragspartner eigentlich absichern???
Riester ist nur ein Baustein der Altersvorsorge - diese sagt die Deutsche Rentenversicherung ganz zu Recht.
Wer partout nicht auf die vermeintlichen Geschenke des Staates verzichten will, sollte zumindest vorsichtig sein und ein Riesterprodukt wählen, dass äusserst flexibel ist, von den Verwaltungskosten extrem niedrig ist und sich daher schnell und ohne Verluste VOR Beginn der Riesterrente kündigen lassen kann. Als einziges Produkt kommt hier ein förderungsfähiger Banksparplan in Betracht. Eine Kündigung von geförderten Rentenversicherungen oder Fondssparplänen wäre wegen des Kursrisikos und der hohen Verwaltungskosten nur mit Verlusten möglich.
Ein Banksparplan stellt hingegen für den langfristig Vorsorgenden die einzige Möglichkeit dar, flexibel auf künftige Fallen des Gesetzgebers zu reagieren, weil der Vertrag ggf. rechtzeitig vor Beginn der Riester-Rente verlustfrei gekündigt werden kann. Zeichnet sich z. B. ein Jahr vor Rentenbeginn ab, dass man lebenslang auf Grundsicherung/ Sozialhilfe angewiesen ist oder inzwischen eine Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung eingeführt worden ist, so hat man durch diese Art der Vorgehensweise wenigstens noch etwas von seinen Sparbemühungen statt für den Staat, die Krankenkasse oder andere gespart zu haben. Im Kündigungsfall wird die Förderung zwar einbehalten und ist vom Institut an den Finanzminister zurückzuzahlen, es verbleibt einem aber wenigstens das gesamte verzinste Guthaben.
Ein geförderter Banksparplan hat übrigens noch weiter Vorteile:
a) das Guthaben lässt sich problemlos vererben
b) das Guthaben kann hinsichtlich des Erwerbs einer selbstgenutzten Immobilie problemlos eingesetzt werden.
An Redaktion:
Da es um sehr viel Geld geht und diese Seite ja das Thema Altersvorsorge auf die Fahnen geschrieben hat, sollte eine Diskussion durchaus zugelassen werden. Das Forum hat ja nicht den Zweck, die Bürger anzuhalten, Vorsorge für das Risiko der Krankheit und der Pflegebedürftigkeit oder zur Sanierung des Staatshaushalts zu leisten. Zweifelsohne ist gerade NACH Rürup, ARD plusminus und Monitor weiterer Informationsbedarf - und zwar noch und nöcher -gegeben...