Ich empfehle den Erwerbsminderungsrentnern unter 60, die Pressemitteilung des SoVD vom 22.02.2007 zu lesen.
Zitat: Im Gesetzentwurf zur Rente mit 67 ist eine Regelung versteckt, die den Rechtsschuz für Rentner massiv beschneidet. -Rentner erhalten künftig bei falschen Rentenbescheiden keine Nachzahlungen mehr, wenn sich eine Regelung als verfassungswidrig erweist oder in ständiger Rechtsprechung festgestellt wird, dass die Rentenversicherung eine Regelung falsch anwendet. Das sieht § 100 Abs.4 SGB Vi - E im RV - Altersgrenzenanpassungsgesetz ( Rente mit 67 ) vor.
Betroffen sind von der Neuregelung unter anderem Erwerbsminderungsrentner, auf die das Urteil des Bundessozialgerichtes vom 16. Mai 2006 zutrifft.
Um sich etwaige Rückzahlungsansprüche zu sichern, müssen die Betroffenen vor dem geplanten Inkrafttreten der Neuregelung am 1. Mai einen Überprüfungsantrag stellen.
Ich frage mich, wieviele jetzt durch den Rost fallen, weil ihnen die Information fehlt.
Habe auf dieses Gesetzesvorhaben schon in einem früheren Beitrag hingewiesen.