Die Zeit wird eng

von
Asterix

Ich empfehle den Erwerbsminderungsrentnern unter 60, die Pressemitteilung des SoVD vom 22.02.2007 zu lesen.
Zitat: Im Gesetzentwurf zur Rente mit 67 ist eine Regelung versteckt, die den Rechtsschuz für Rentner massiv beschneidet. -Rentner erhalten künftig bei falschen Rentenbescheiden keine Nachzahlungen mehr, wenn sich eine Regelung als verfassungswidrig erweist oder in ständiger Rechtsprechung festgestellt wird, dass die Rentenversicherung eine Regelung falsch anwendet. Das sieht § 100 Abs.4 SGB Vi - E im RV - Altersgrenzenanpassungsgesetz ( Rente mit 67 ) vor.
Betroffen sind von der Neuregelung unter anderem Erwerbsminderungsrentner, auf die das Urteil des Bundessozialgerichtes vom 16. Mai 2006 zutrifft.
Um sich etwaige Rückzahlungsansprüche zu sichern, müssen die Betroffenen vor dem geplanten Inkrafttreten der Neuregelung am 1. Mai einen Überprüfungsantrag stellen.

Ich frage mich, wieviele jetzt durch den Rost fallen, weil ihnen die Information fehlt.
Habe auf dieses Gesetzesvorhaben schon in einem früheren Beitrag hingewiesen.

von
Schäuble, Michel Glos, Raffelhüschen, Mißfelder, 50-Plus-Münte und andere Freunde der Rente mit 70

Hallo Asterix,

Sie sind gerade dabei, sich bei der Redaktion unbeliebt zu machen!

Sinn des Totschweigens, des Taktierens und Traktierens des Gesetzgebers ist es ja gerade, bestehende Ansprüche „durch die Roste“ fallen zu lassen.

Was haben Sie bei dieser Finanzpolitik denn erwartet?

http://www.ksta.de/html/artikel/1172271676866.shtml

Bis neue höchstrichterliche Urteile in dieser Sache vorliegen, kann es noch dauern und dauern und dauern...

Vielleicht haben wir dann alle ganz andere Sorgen. Auf die in meinem Vorspann genannten Herren wird diesbezüglich insoweit hingewiesen.

Nichts desto trotz, nur Versuch macht klug. Zuwarten auf bessere Zeiten bringt es nicht. Insofern verdient Ihr Beitrag Unterstützung.

Jedem Betroffenen sei empfohlen, unverzüglich selbst seinen Anspruch beim Sozialgericht einzuklagen. Aber – da wird die meisten schon der Mut verlassen. Dieses Wissen befleißigt den Gesetzgeber zu seinem Tun.

Viele Grüße

Amadé

von
Karina13

Hallo Asterix,
hatte gerade diesbezüglich ein Gespräch mit meinem SB von der DRV.Ich erhielt folgende Auskunft:Alle Akten der Betroffenen die einen Überprüfungsantrag gestellt haben sind mit einem sondervermerk versehen und nach Entscheidungen von den laufenden Musterklagen komen dies Akten dann wieder in die Sachbearbeitung zurück. Man braucht derzeit nicht anderweitig tätig werden.
Gruß Karina13

Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrentner haben im Hinblick auf das BSG Urteil vom 16. 5. 2006 die Möglichkeit, Überprüfungsanträge gem. § 44 SGB X zu stellen.

von
Asterix

Hallo Karina 13,
die Aussage des Experten ist schon richtig.
Nur: Haben alle Rentner, die es betreffen kann, die Information und haben diese ihren Antrag gestellt?
Ich sehe hierin die Ungerechtigkeit, die mir einfach zuwieder ist.
Wer hat denn den Einblick in diese Gesetzesvorlagen, wenn er sich nicht durch ellenlange Vorlagen durchwühlt.
Wir sind eben längst vor dem Gesetz nicht mehr alle gleich. Es soll Aussagen von Sachbearbeitern geben, die erklären, dass kein Automatismus garantiere, dass Ergebnisse der Musterverfahren für Alle Anwendung finden, die derzeit den Überprüfungsantrag gestellt haben bzw. dem Ruhen des Verfahrens zugestimmt haben. Die Schlüsse daraus möge jeder für sich selbst ziehen, sonst wirft man mir am Schluss noch vor, ich würde zu Einzelklagen aufrufen.

von
KSC

ja und, was schlagen Sie vor, lieber Asterix?

Sollen wir wirklich jedem Bürger jedes Bundesgestzblatt schicken, damit jeder auch jedes Gesetz in Deutschland kennt?

Es wird immer Informierte und Uninformierte geben.

Nur ein Beispiel: das Gesetz über die Kindererziehungszeiten existiert nun bereits mehr als 20 Jahre und noch immer gibt es 60 oder 70 jährige Mütter, die noch nicht darauf reagiert haben.

Das liegt nicht an der Aufklärung, sondern oft auch am Desinteresse der Menschen.

Und wenn unsere geliebten Politiker Ihrer Meinung wäre (bezüglich der Abschläge), könnten die ja ganz einfach regeln, dass alle EM Renten seit 2001 ohne Abschlag neu berechnet werden.

Aber das wollen die auch nicht, weil die besagten Abschläge durchaus im Sinne des Gesetzgebers sind.

von
Asterix

Lieber KSC,

ich habe schon erlebt, dass ich meinen Nachbarn, die ihren Nachbarn usw. Informationen weitergegeben haben.
Seit dieser Zeit, in der wir viele reagierten, Erhöhungen ablehnten und jeder Einzelne mit Kündigung und Umstieg auf Sattelit drohte, bietet z.B.unser Kabelfernsehbetreiber den alten Preis wieder an.
Habe schon so oft gesagt: steter Tropfen etc..
Noch ein Hinweis: Die Pressemitteilung über die Stellungnahme des VdK zur Expertenanhörung von heute. Also weiter bemühen, informieren, über Ergebnisse berichten. Und an die nächsten Wahlen denken. Jetzt fliegt mein Beitrag aber wahrscheinlich aus dem Forum.

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