Auch der dienstunfähige Beamte ist als Beschäftigter versicherungspflichtig. Er braucht eine Rentenversicherungsnummer. So lange ihm nichts anderes mitgeteilt worden ist, ist die ursprüngliche Rentenversicherungsnummer zu benutzen. Sollte er keinen SV-Ausweis mehr besitzen so kann er eine Neuausstellung bei seinem Rentenversicherungsträger beantragen. Eine Rückerstattung kann er zwei Jahre nach Ausscheiden aus der Versicherungspflicht beantragen. Dies gilt allerdings nur dann, wenn er nicht die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren errecht hat.