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dienstunfähiger Beamter RV-Beiträge?

von Susanne05.03.2008 | 12:25
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16 Antworten

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Ein dienstunfähiger Beamter Anfang 40 nimmt eine Nebentätigkeit, wobei das Entgelt 400 € monatlich übersteigt, somit wird er RV-pflichtig. Braucht er eine RV-Nummer? einen SV-Ausweis? Er hat sich seine RV-Beträge aus der Azubi-Zeit erstatten lassen, kann er die alte RV-Nummer nehmen? Wann kann er die Rückerstattung der jetzt geleisteten RV-Beträge beantragen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Auch der dienstunfähige Beamte ist als Beschäftigter versicherungspflichtig. Er braucht eine Rentenversicherungsnummer. So lange ihm nichts anderes mitgeteilt worden ist, ist die ursprüngliche Rentenversicherungsnummer zu benutzen. Sollte er keinen SV-Ausweis mehr besitzen so kann er eine Neuausstellung bei seinem Rentenversicherungsträger beantragen. Eine Rückerstattung kann er zwei Jahre nach Ausscheiden aus der Versicherungspflicht beantragen. Dies gilt allerdings nur dann, wenn er nicht die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren errecht hat.

15 Antworten

DSFam 05.03.2008 | 13:18
Die alte Versicherungsnummer behält weiterhin Ihre Gültigkeit. Für die Geringfügige Beschäftigung zahlt der Versicherte selbst keine Beiträge (Ausnahme: Verzicht auf die Versicherungsfreiheit). Eine spätere Erstattung von Beiträge kommt somit nicht in betracht.
Susanneam 05.03.2008 | 13:43
für einen 400 €-Job ist das klar, allerdings wenn es ein Monatsentgelt über 400 € ist, dann kann man sich die Beträge doch 24 Monate später auszahlen lassen, oder? Und beim Arbeitslosengeld? Da man keine Leistungen beanspruchen kann, müsste man die doch auch zurückbekommen bzw. wie kann man eine Beitragsbefreiung beantragen?
DSFam 05.03.2008 | 14:58
Eine Erstattung kommt dann erst mit Vollendung des 65. Lebensjahres in Betracht
Rosannaam 05.03.2008 | 15:25
Hallo Susanne, zunächst einmal sind dienstunfähige Beamte (in einer anderen Beschäftigung) grundsätzlich NICHT nach § 5 Abs. 4 SGB VI versicherungsFREI. Üben sie einen Minijob bis 400,- € aus, sind sie wie jeder andere auch versicherungsfrei nach § 5 Abs. 2 Ziffer 1 VI. Das Gleiche gilt für eine Beschäftigung über 400,- €. Erst wenn eine beamtenrechtliche Versorgung bei Erreichen der Altersgrenze bezogen wird, ist der Pensionär (in einer anderen Beschäftigung)versicherungsfrei nach § 5 Abs. 4 Ziffer 2 SGB VI. Wird mit allen Beitragszeiten die Wartezeit von 60 Kalendermonaten erfüllt, wird aus der GESETZL. RENTENVERSICHERUNG nach Erreichen der Altersgrenze die Regelaltersrente gezahlt. Eine Beitragserstattung ist dann nicht möglich. Ist bei Erreichen der Altersgrenze in der gesetzl. RV die Wartezeit von 5 Jahren nicht erfüllt, besteht ein Anspruch auf Beitragserstattung. Es entsteht in diesem Fall auch keine Wartefrist von 24 Kalendermonaten, da hier das Nichtbestehen von Vers.Pflicht nicht vorausgesetzt wird. Ein dienstunfähiger Beamter kann eigentlich nicht arbeitslos werden! Aber selbst wenn - die RV-Beiträge, die während des ALG-Bezuges entrichtet werden, sind natürlich nicht erstattungsfähig, da nur die vom Versicherten gezahlten Beiträge erstattet werden. MfG Rosanna.
hasiam 05.03.2008 | 19:41
ein dienstunfähiger beamter, im gegensatz zum eu-rentner, wird und kann, keine nebenbe- schäftigung mehr ausführen, denn, der ist dann krank... ei, ei.. hasi
?-?am 05.03.2008 | 20:07
so wie SKAT, aber nicht alle leiden wie SKAT unter einer weichen Birne :-))
Aufmerksamer Leseram 06.03.2008 | 00:52
..........Sie aber schon !
Skateram 06.03.2008 | 07:47
Bin nun begeisterter Skatturnierspieler. Verstehe nicht, was mein Lieblingsspiel hier immer für eine Rolle spielt??
hasiam 06.03.2008 | 13:21
und so ein STINKSTIEFEL wird von IHREN Beiträge bezahlt.... ei,ei.... hasi P.S. Im übrigen spiele ich auch Schach....
?-?am 06.03.2008 | 13:38
wie machen sie das SKAT ?
Rosannaam 06.03.2008 | 14:23
@Hasi,@?-?, verschonen Sie uns doch endlich mit Ihren unsinnigen und dämlichen Beiträgen!!!!!! Das ist ja nicht mehr normal; sind wir hier im Kindergarten?
---am 06.03.2008 | 18:34
Jo
hasiam 06.03.2008 | 18:49
hosanna, so bekommste keinen ei, ei hasi
hasiam 07.03.2008 | 15:44
Hosanna ist die Königin und Schiko der König... ei, ei... hasi
xxxam 07.03.2008 | 17:07
und SKAT der Depp
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