Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenGrundsätzlich ist Ihre Frage kein Problem mit der Rentenversicherung. Wohl aber hat die Rentenversicherung das Recht, als Körperschaft des öffentlichen Rechts Beamte zu beschäftigen. Ich habe da mal im Personalbereich nachgefragt...
Wenn Sie sich weiterhin für dienstunfähig halten, brauchen Sie tatsächlich die AU-Bescheinigung des behandelnden Arztes. Hat er Ihnen gegenüber ausgeführt, warum er der Einschätzung des Rehaarztes nicht folgt? Der hatte Sie doch dienstunfähig entlassen.
Haben Sie noch Vertrauen zu Ihrem Arzt? Wenn nicht, müssten Sie sich in der Tat nach einem neuen Arzt umsehen. Für den Behandlungserfolg kommt es immer auf ein besonderes Arzt-Patienten-Verhältnis an.
Natürlich sollten Sie im Hinblick auf die Wiedereingliederung mit Ihrem Arbeitgeber sprechen. Wäre nicht eventuell auch ein Pensionsantrag denkbar, wenn Sie nicht mehr arbeiten können?
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