Meine Frage bezieht sich darauf, ob ein Dienstwagen als geldwerter Vorteil bei der Berechnungsgrundlage basierend auf dem Einkommen mit einbezogen wird und wenn ja in welcher Höhe? Vielen Dank für die Mühe.
Der Arbeitgeber muss den Wert von Sachbezügen, und da würde der Dienstwagen für mich darunterfallen, bei der Entgeltbescheinigung für's Übergangsgeld mitangeben.
Sollten Sie den Dienstwagen allerdings auch während der Reha nutzen dürfen, erhalten Sie ja einen Teil Ihres Lohnes weiter. Das müssten Sie dann angeben und dann wäre eine Einkommensanrechnung fällig.
Ich hatte den Dienstwagen in meiner alten Beschäftigung. Jetzt nicht mehr. Es wird also angegeben. Wirkt es sich in der Praxis auch positiv auf die Berechnungsgrundlage aus?
Hallo Peter M.,
Den Ausführungen von "Sachbezüge" stimmen wir zu.
Damit der Dienstwagen bei der Übergangsgeldberechnung als Sachbezug zu berücksichtigen ist, muss der Dienstwagen im letzten abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum auch tatsächlich zur Verfügung gestanden haben.
Die Berücksichtigung des Dienstwagens erhöht Ihr Brutto- und Nettoentgelt und insoweit auch die Übergangsgeldberechnungsgrundlage. Insoweit müsste sich auch eine positive Wirkung auf die Berechnungsgrundlage ergeben.
Die tatsächlichen Umstände können hier im Forum nicht bewertet werden. Bitte wenden Sie sich zur Abklärung direkt an den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger.
Freundliche Grüße
Ihr Expertenteam