Moin,
ich komme auf eine Differenz zwischen beiden Formularen wenn ich die jährliche Rente ermitteln möchte. In der Rentenanpassung steht "bisheriger Betrag", den multipliziere ich mit 6 und ich multipliziere den neuen Betrag ab 01.07. ebenfalls mit 6 (=1/2 Jahr), dann addiere ich beide Beträge und habe den Jahresbetrag.
Gucke ich auf die Mitteilung zur Vorlage bei FA steht dort eine höhere Summe welche in der Steuerklärung in die Zeile 4 einzutragen ist. Wie ist das bitte zu erklären?
Den Bruttobetrag und nicht den um die KV und PV - Beiträge verminderten Zahlbetrag nehmen.
ich komme auf eine Differenz zwischen beiden Formularen wenn ich die jährliche Rente ermitteln möchte. In der Rentenanpassung steht "bisheriger Betrag", den multipliziere ich mit 6 und ich multipliziere den neuen Betrag ab 01.07. ebenfalls mit 6 (=1/2 Jahr), dann addiere ich beide Beträge und habe den Jahresbetrag.
Gucke ich auf die Mitteilung zur Vorlage bei FA steht dort eine höhere Summe welche in der Steuerklärung in die Zeile 4 einzutragen ist. Wie ist das bitte zu erklären?
Dies kann auch daran liegen, dass Ihnen die Rente rückwirkend bewilligt wurde? Und in dem Kalenderjahr, das Sie versuchen nachzurechnen, eine Nachzahlung geflossen ist. Die steuerlich dann diesem Jahr zuzuordnen ist, aber nicht in der Mitteilung einer Rentenerhöhung des gleichen Jahres erscheint.
Wir können hier nur raten.... Sie aber können bei Ihrer zuständigen DRV anrufen und sich die Differenz dort erklären lassen.
Ich hab´s verstanden, in der Mitteilung zur Vorlage beim FA steht der Bruttobetrag (Zeile 4), meine Differenz bestand darin das ich die Geldeingänge multipliziert habe, also minus KV und PFL-Vers.