um alle Missverständnisse auszuräumen, lassen Sie sich den Sachverhalt bitte von einem Mitarbeiter Ihrer Auskunft- und Beratungsstelle erläutern. Nehmen Sie zu diesem Gespräch die Rentenauskunft und den Rentenbescheid mit. Dort wird man Ihnen das Zustandekommen der verschiedenen Beträge genau erklären können.
Ob aufgrund der Rentenhöhe ein Anspruch auf eine bedarfsorientierte Grundsicherung besteht, entscheidet Ihr zuständiger Sozialhilfeträger. Ggf. enthält der Rentenbescheid hierzu bereits weitere Informationen.