zu Frage 1:
Wir nehmen an, dass Sie mit "passiver ALZ" die Freistellungsphase der Altersteilzeit (ATZ) meinen.
Der Auszahlungszeitpunkt der DV ist vertraglich geregelt. Gewöhnlich ist dieser an den Beginn einer Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung gebunden.
Wir gehen davon aus, dass Ihre betriebliche Altersvorsorge derart gestaltet ist, dass eine Beitragszahlung während der gesamten ATZ obligatorisch ist.
zu Frage 2:
Bei einer Auszahlung der DV als Einmalzahlung können die Beiträge zur KV auch monatlich gezahlt werden. Sollten Sie vor Ablauf der 120 Monate versterben, entfällt die Beitragszahlung zur KV für die übrigen Monate.