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Direktversicherun

von Ursula18.05.2008 | 15:59
1139 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich stehe noch voll im Berufsleben und habe letztes Jahr eine Direktversicherung ausbezahlt bekommen. Diese Versicherung wurde ausschließlich von mir einbezahlt (kein Arbeitgeberzuschuss).Werden davon Krankenkassenbeiträge fällig ? Ich bin feiwillig versichert

5 Antworten

Schiko.,am 18.05.2008 | 16:55
Reden ist silber, schweigen ist gold. Meine ja, diese versicherung wurde ja über den arbeitgeber abgeschlossen. Sogar der volle beitrag ist von ihnen, aufgeteilt auf zehn jahre zu tragen. Hoffe sie haben mich ver- standen. MfG.
ICH-AUCHam 18.05.2008 | 17:23
Also: Ab auszahlung wird der ausgezahlte Betrag durch 120 dividiert. (10 Jahre x 12 Monate). Dsa Ergebnis wird "verbeitragt". Wenn Sie noch berufstätig sind und noch Beiträge zahlen, sind Sie max. bis zur Beitragsbemessungsgrenze der KV/PV versicherungspflichtig. Sie sollten das melden. Meine KK hatte sogar die Policen-Nummer meine Direktversicherung parat incl. natürlich auch die Summe(n). Sie haben die Möglichkeit, Einspruch zu erheben und sich an laufende Einspruchsverfahren "anzuhängen". Z.B. VdK (sh. dort)
Hobbyoptimiereram 18.05.2008 | 20:13
Die Zahlstelle ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Rentenauszahlung an Ihre Krankenkasse zu melden. Sind die noch nicht auf Sie zugekommen?
Schiko.am 18.05.2008 | 20:54
Auch das soll es geben,habe dies hier schon einmal berich- tet. Die auszahlungsstelle bat den begünstigten um mitteilung welche krankenkasse für ihn zuständig ist. Der betreffende hat den brief nicht beantwortet. Deswegen mein satz" reden ist silber, schweigen ist gold" Im übrigen ist längst gerichtlich entschieden,frau ulla hat recht gehandelt. Ein einspruch wegen des vollen beitrages ist"brotlose kunst" MfG.
Hobbyoptimiereram 19.05.2008 | 09:05
Oh - das wusste ich nicht, dass die Sache auch "verdümpeln" kann. Dies ist dann aber nur auf menschliches Versagen zurückzuführen und man ist nicht sicher, ob die Sache nicht doch irgendwann geklärt wird und dann eine entsprechende Nachzahlung ansteht. Tja, da war ich mit meiner gesetzestreuen sofortigen Antwort (an meine Zahlstelle) wohl zu schnell.
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