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Direktversicherung

von Klaus03.12.2007 | 12:48
1286 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Meine jetzt fällig gewordene DV wurde von mir mit eigenen Beiträgen bezahlt.Da ich über der Beitragsbemessungsgrenze lag, wurden jeweils volle SozVers-Beiträge abgeführt. Jetzt soll ich ein zweitesmal auf die Auszahlung SV bezahlen! Das ist doch wohl abzocke ohnegleichen, zumal bei Abschluss der DV davon keine Rede war. Unter Renditegesichtspunkten hätte ich mich dann sicher anders entschieden. Wie stehen die Chancen diesen Unsinn rückgängig zu machen? MfG Klaus

5 Antworten

semaam 03.12.2007 | 13:32
Hallo, Sie schreiben, dass Sie über der Beitragsbemessungsgrenze lagen und deswegen Sozialabgaben abgeführt wurden. Das ist etwas widersprüchlich denn über der Beitragsbemessungsgrenze können genau keine Sozialabgaben erhoben werden. Vielleicht können Sie den Sachverhalt nochmals überprüfen.
Uraltam 03.12.2007 | 13:58
Ihr Thema ist uralt und wurde hier zigmal hin-, her- und durchgekaut.
Klausam 03.12.2007 | 13:56
Hallo, danke für Antwort.Habe mich sicher unglücklich ausgedrückt: von meinem Einkommen wurden alle SV-Beiträge in voller Höhe abgezogen. Aus dem verbleibenden Netto habe ich meine Prämien für die DV bezahlt. Es kann also kein erneuter Anspruch mehr bestehen? Mein AG hat sich an den Prämien nicht beteiligt, sondern hat nur den Vertrag abgeschlossen. MfG Klaus
Knut Rassmussenam 03.12.2007 | 16:16
Am 12.12.2007 wird der 12. Senat des Bundessozialgerichtes (erneut) über diesen Sachverhalt befinden. Schauen Sie mal in die Terminberichte rein - www.bundessozialgericht.de
Amadéam 03.12.2007 | 18:14
Lieber Klaus, schimpfen darf man hier nicht! Das wird als politischer Beitrag gewertet. Studieren Sie zu diesem Politikum bitte folgenden link http://www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de11388&SID=wMgRLOVMzBh…
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