Hallo,
wenn man eine volle EU-Rente erhält, wie behandelt die DRV eine Einmalzahlung aus einer Direktzusage?Ist dies dann ein Hinzuverdienst. Es handelt sich um eine Invaliitätsleistung aus einer Direktzusage, Einzahlung durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Eigentlich dachte ich das die bAV beim Hinzuverdienst egal ist, aber selbst das Finanzamt möchte die Zahlung in der Anlage N und nicht in der Anlage R haben. Ist das für die DRV Arbeitseinkommen und Hinzuverdienst?
VG