Hallo Martha F.,
da die Krankenkasse Ihr Dispositionsrecht eingeschränkt hat, können Sie der Umdeutung des Reha-Antrags in einen Rentenantrag nur mit Zustimmung der Krankenkasse – formlos – widersprechen. Sollte die Krankenkasse nicht einverstanden sein und Sie widersprechen dennoch, kann die Krankenkasse darauf bestehen, dass die Rente wegen Erwerbsminderung auch gegen Ihren Willen bewilligt werden soll.