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Experten-Antwort

Dispositionsrecht KK?

von Peter27.02.2019 | 09:22
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Hallo zusammen, Kurze Frage. Ich lese hier öfter vom „Dispositionsrecht der Krankenkasse“ Was heißt das? Vielen Dank für die Aufklärung. MfG Peter

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ist bei Versicherten nach ärztlichem Gutachten die Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder gemindert, kann die Krankenkasse nach § 51 Abs. 1 SGB V zur Antragstellung auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben auffordern. Hierbei kann eine Frist von zehn Wochen gesetzt werden.

Sobald eine Krankenkasse zur Stellung eines Antrages nach § 51 SGB V auffordert, wird auch das sogenannte Dispositionsrecht eingeschränkt. Das heißt, dass der Versicherte – wenn überhaupt – nur noch einen eingeschränkten Einfluss auf das weitere Verfahren hat. Das bedeutet, dass er seinen Antrag z. B. nur noch mit Zustimmung der Krankenkasse zurücknehmen kann.

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7 Antworten

Peter P.am 27.02.2019 | 10:11
Danke für die Antwort. Heißt das, dass in meinem Fall nachdem ich bereits einen allerdings durch DRV noch nicht entschiedenen EMR Antrag gestellt habe, auch auf mich noch zukommen kann? Ist es üblich, dass sich die KK noch in solche laufende Prozesse einklinkt, oder warten die Erfahrungsgemäß erst mal ab? Bin jetzt seit 10 Tagen im Krankengelbezug. Habe allerdings bezüglich Rehaentlassungsbericht bereits ein Schreiben erhalten, worin ich die Einsicht gewähren soll. Für KK und ihrem med. Dienst. Gruß Peter P.
Gabriele2504am 27.02.2019 | 10:49
Die KK kann auch sich aus nachträglich das Dispositionsrecht sichern. Mein Vorschlag: Sie senden auf keinen Fall eine Einwilligung an die KK zur Einsicht in den REHA-Bericht.Die KK hat darauf kein Anrecht. Senden sie umgehend ein Schreiben an die DRV, dass Sie keine Umdeutung des REHA-Antrages wünschen, sonder der Antrag auf EMR, den Sie in diesem Jahr gestellt haben gelten soll. So können Sie sich eventuell einen Beginn der EMR im Jahr 2019 und somit die längere Zurechnungszeit sichern.
Peter P.am 27.02.2019 | 11:02
Zitat von Gabriele2504 anzeigenausblenden
Leider bereits letzte Woche zur KK geschickt, da Aufforderung seitens KK bis 26.02. bestand. Den Widerspruch auf dem Postwege, oder reicht ein Fax? Wie gesagt Rentenantrag habe ich erst vergangenen Freitag online im Beratungscenter eingereicht, jetzt schon widersprechen? Krankengeld habe ich bezogen bis 01.04.2017 für 10 Monate und nun wieder seit 10 Tagen. Gruß Peter
Gabriele2504am 27.02.2019 | 11:17
Sofort FAX an DRV schicken und im Original per Einschreiben hinterher!
Peter P.am 27.02.2019 | 21:36
.....erledigt. Fax mit widerspruch zum Dispositionsrecht KK ist raus. Gruß Peter
Nickyam 27.02.2019 | 22:08
Gut gemacht! Leider weiß man viel zu wenig darüber und gerade über die von meiner Vorrednerin genannten Tipps. Meist erst, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist. Sogar Rentenberater wissen nichts davon. Unglaublich. Viel Erfolg weiterhin und berichte doch bitte weiter. Das kann anderen nur Mut machen.
Peter P.am 28.02.2019 | 17:40
Habe heute einen Anruf von der DRV Berlin erhalten. Hintergrund war mein Fax mit dem vorbeugenden Widerspruch des Dispositionsrechts der KK. Man sagte mir, das dieses Schreiben an die KK gesendet werden sollte. Aber die KK hätte ihrer Meinung nach kein Akt. Interesse an einer früheren Zurechnungszeit, da in 2018 kein Krankengeld gezahlt wurde und ich erst ab 02/2019 im Krankengeldbezug bin.und das der Kasse eine frühere Berentung nichts bringen würde. Mal abwarten. Gruß Peter
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