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Experten-Antwort

Dispositionsrecht rückwirkend

von Gabriele250404.06.2019 | 15:24
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Ich habe ohne Aufforderung der Krankenkasse im Juni 2018 eine REHA beantragt ohne vorherige Krankmeldung und auch ohne Aufforderung der Krankenkasse. REHA hat vom 21.08.-18.09.2018 stattgefunden. Ich wurde voll erwerbsgemindert entlassen, habe aber bis zum 04.01.2019 weitergearbeitet. Am 02.02.2019 habe ich schriftlich der Umdeutung des REHA-Antrages widersprochen (ohne vorher von der DRV einen Bescheid zu haben). Am 15.02.2019 Schreiben der DRV: Seit dem 30.05.2018 bis zum 31.12.2020 voll verwerbsgemindert. Und Zitat " Sie haben diesbezüglich bereits am 02.01.2019 bei der Auskunfts- und Beratungsstelle Speyer vorgesprochen und mitgeteilt, dass Sie Ihren Rentenantrag zurücknehmen. Daher schließen wir das Rentenverfahren ab. Aus diesem zurückgenommenen Rentenantrag können Sie somit keine Ansprüche mehr herleiten. Sie haben jedoch die Möglichkeit, jederzeit einen neuen Rentenantrag zu stellen." Nun bin ich seit Mitte Februar im Krankengeldbezug und habe Mitte April einen neuen EMR-Antrag gestellt ohne vorherige Aufforderung der KK. Der Krankenkasse habe ich mittgeteilt, dass ich der Umdeutung des REHA Antrags schon widersprochen habe. (Die nette Dame der KK ruft mich regelmäßig an und möchte mir "etwas Gutes tun"). Nun habe ich gestern die schriftliche Mitteilung erhalten, das mich die KK rückwirkend in meinem Dispositionsrecht einschränkt und zwar nicht nur, was den neuen Antrag vom April betrifft sondern ich könnte auch der Umdeutung des REHA Antrages nicht mehr widersprechen. Auf meine telefonische Mitteilung heute, das ich das Dispositionsrecht für die REHA schon wahrgenommen habe, hat die Dame von der KK darauf bestanden, das die KK dieses Verfahren wieder in Gang setzen könnte und rückwirkend darauf Einfluss nehmen könnte. Stimmt es tatsächlich das die KK auf Umdeutung des REHA-Antrages von 2018 auch nach meinem Widerspruch noch bestehen Kann? Ich habe übrigens heute schon einmal vorsorglich Widerspruch eingelegt und der DRV den Widerspruch in Kopie zukommen lassen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gabriele2504,

da Sie die Umdeutung des Reha-Antrags aus Juni 2018 nach Ihren Angaben bereits zulässig abgelehnt haben, ist eine rückwirkende Einschränkung des Dispositionsrechts hinsichtlich dieses Reha-Antrags durch die Krankenkasse nicht mehr möglich.

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