ich habe diverser Fragen im Zusammenhang mit einem Widerspruch gegen einen Ablehnungsbescheid der DRV bzgl. meines EM-Rentenantrages.
1. Innerhalb Monatsfrist hatte ich (zunächst fristwahrend) Widerspruch gegen die Ablehnung meines EM-Rentenantrages eingelegt und um Akteneinsicht bzw. Übersendung von Kopien der dem Ablehnungsbescheid zugrunde liegenden Unterlagen (nach Par 25 SGB X) gebeten, um eine fundierte schriftliche Widerspruchsbegründung erstellen zu können.
Wie lange kann sich die DRV hierzu Zeit lassen, gibt es hier eine Frist?
2. Kann die DRV mich auf irgendeine Art "zwingen", eine Widerspruchsbegründung zu erstellen, OHNE mir die hierzu benötigten Unterlagen per Akteneinsicht oder per übersendeten Kopien zugänglich zu machen?
Welchen Fristen unterliegt meine Widerspruchsbegründung?
3. Wenn ich (nach rechtzeitigem fristwahrendem Widerspruch) die Widerspruchsbegründung an die DRV "geliefert" habe, innerhalb welcher Frist muss die DRV sich hierzu äußeren, also den Widerspruch entweder anerkennen oder ablehnen?
Herzlichen Dank für Informationen, gerne auch mit den entsprechend zutreffenden Paragraphen des SGB.
LG Carlo K.
In der Hoffnung, dass sich ein Experte meinen Fragen annimmt, nochmals mein Anfangspost - mfg Carlo K.