Generell ist zu sagen, dass Erwerbsminderungsrenten (wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung) aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen gezahlt werden. Diese werden vom Sozialmedizinischen Dienst der Deutschen Rentenversicherung festgestellt. Aufgrund der festgestellten Schwere der Leistungsminderung ist dann entweder eine Rente wegen teilweiser oder wegen voller Erwerbsminderung zu gewähren. Sollte der Rentenempfänger dann trotzdem weiterarbeiten, so sind bestimmte Hinzuverdienstgrenzen zu berücksichtigen, die unter Umständen sogar dazu führen können, dass eine Rente nicht mehr zu zahlen ist. Bezüglich der einzelnen Hinzuverdienstgrenzen sollten Sie sich an Ihren Versicherungsträger wenden.
Kommt es beim Bezug einer Erwerbsminderungsrente zu einer Besserung der Leistungsfähigkeit, so kann dies zum Wegfall der Rente führen.