:P
Zitiert von: floh
Bezüglich meines
EM-Rentenantrages hat sich jetzt etwas getan. Ich erhielt 2 Fragebögen, die ich vom Arzt ausfüllen lassen muss.
War hier Rentenantrag evtl. nicht vollständig? Verschickt die DRV diese Fragebögen dann?
Nein, das denke ich nicht. Wahrscheinlich soll doch von dem Arzt nur ein Befundbericht zu Ihrem Gesundheitszustand eingeholt werden. Das ist durchaus üblich. Der Arzt bekommt dafür ein Honorar von der Deutschen Rentenversicherung. Ihnen entstehen dadurch keine Kosten.
Zitiert von: floh
Die nächste Frage wäre: Es wird ja immer nach dem Beginn der evtl.
EM gefragt, ebenso im besagten Fragebogen für den Arzt.
Da ich ja noch in einem Arbeitsverhältnis stehe (zwar derzeit au seit Anfang Februar): Kann es passieren, dass ich Gehalt zurückzahlen muss, weil die DRV den evtl. EM-Rentenbeginn auf ein Datum festsetzt, zu dem ich noch einen Lohnfortzahlungsanspruch hatte?
Nein, nur umgekehrt: Der Rentenanspruch kann sich durch die Anrechnung des Lohnfortzahlungsanspruchs für dessen Dauer vermindern oder ganz wegfallen (
§ 96a SGB 6).
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_96AR0
Nach § 14 und § 17 SGB 4 zählen zum Arbeitsentgelt alle laufenden und einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, Familienzuschläge, Mehrarbeitsvergütungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, vermögenswirksame Leistungen, Urlaubsabgeltungen und alle sonstigen zu versteuernden und sonstigen beitragspflichtigen Zuwendungen und Zuschüsse. Als Hinzuverdienst ist beim Arbeitsentgelt der Bruttobetrag - einschl. aller beitragspflichtigen Zuwendungen - anzusetzen. Zum Arbeitsentgelt gehören insbesondere:
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Hierbei ist unbeachtlich, dass während der Entgeltfortzahlung keine Arbeitsleistung erbracht wird. ...
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_96AR2.1