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Doch keine Schweigepflicht?

von Martina Brück01.10.2011 | 21:52
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11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich habe eine juristische Frage. Ich bin nicht in der Klemme, aber es interessiert mich brennend. Nach Bewilligung der teilweisen Erwerbsminderungsrente hatte ich das betreffende Gutachten angefordert, weil dafür Tests gemacht worden sind, die der Arzt noch auswerten musste und deren Ergebnisse ich gern haben wollte. Das ausführliche Gutachten kam jetzt an (nach fünf Wochen, das ist ja noch im Rahmen) und war auch zutreffend. In meinem Rentenantrag stand ja, dass eine Schwerbehinderung vorliegt und auch dass ich vorher beim Jobcenter gemeldet war. Meine Schweigepflichterklärung beim Rentenantrag hatte ich aber nur meinen beiden behandelnden Ärzten gegenüber erteilt. Der Gutachter der Rentenversicherung nimmt jetzt aber mehrmals auch auf die Gutachten vom Versorgungsamt und vom Arbeitsamtsarzt Bezug (mit Datum und Nennung der Namen der jeweiligen Ärzte). Diese Gutachten liegen meinen behandelnden Ärzten hundertprozentig nicht vor. Sie sind also, ohne dass eine Schweigepflichtentbindung vorgelegen hat, der Rentenversicherung von diesen beiden Behörden zur Verfügung gestellt worden. Meine Frage ist jetzt, ob es bei Behörden rechtmäßig ist, medizinische Gutachten ohne besondere Erlaubnis auszutauschen, weil sozusagen im Interesse der Antragsteller die Zustimmung einfach angenommen wird. Oder war das eigentlich nicht so ganz gesetzeskonform? Der Arzt des Arbeitsamtes hatte auch nach meiner sexuellen Orientierung gefragt, ich habe die Wahrheit gesagt (lesbisch) und er hatte in seinem Bericht eine Notiz darüber gemacht. Darüber weiß sonst keiner meiner Ärzte bescheid, wozu auch. Es ist also nirgends sonst nachzulesen. Im Gutachten für die Rentenversicherung ist es dann aber auch erwähnt, obwohl so etwas natürlich total unwichtig für die Erwerbsfähigkeit ist. Für mich ist das Ganze kein großes Drama, aber ich kann mir vorstellen, dass es (eventuell auch zurückliegende) Erkrankungen gibt, die nichts mit der Erwerbsfähigkeit zu tun haben und über die man keine Informationen weitergegeben haben möchte. Man kann den eigenen Arzt dann ja bitten, zum Beispiel frühere Abtreibungen oder die Impotenz nicht zu erwähnen. Man rechnet aber doch nicht damit, dass Behörden das alles weiter tragen. Als sozial engagierte Frau finde ich, das es wichtig zu wissen ist, wa da das Gesetz sagt. Was sagen Sie dazu?

11 Antworten

heiko s.am 02.10.2011 | 02:26
Das würde mich auch mal interessieren. Wieso kannte die DRV- Sachbearbeiterin, mit der ich telefoniert habe, meine genaue Diagnose, obwohl ich die nie erwähnt habe? Sie ist keine Ärztin, wieso guckt sie in den Umschlag mit den Arztberichten, den ich mit dem Antrag zusammen an die DRV geschickt habe? Ich dachte auch da gilt der Datenschutz.
Fritziam 02.10.2011 | 11:06
Hallo Ich bin kein DATENSCHÜTZER, aber mit ihrem Rentenantrag haben sie konkludent auf Datenschutz verzichtet. Allerdings nur bis zum Ende des Verfahrens, bei Nachprüfungen müssen sie neu zustimmen. (Wichtig bei unbefristeten Renten) die Dürfen nicht einfach so mal bei den Ärzten nachfragen. Aber sobald sie den Fragebogen ausgefüllt haben und zurück schickten, haben sie zugestimmt. (Konkludent) MFG Fritzi PS: Seien sie froh das es sich bei der DRV nicht um eine BG handelt die kennen das Wort Datenschutz nicht!
Andrea Bergam 02.10.2011 | 16:34
Nur die Gefühle haben Schweigepflicht. Sonst niemand !
Steuerzahleram 02.10.2011 | 17:12
Selbstredend haben Behörden jedes Recht auf Informationsaustausch. Dazu braucht niemand eine Genehmigung ausgerechnet von ihnen. Es ist, auf Deutsch gesagt, eine Impertinenz, daß sie sich überhaupt beschweren. Wo kämen wir denn hin, wenn jeder sich aussuchen könnte, was er dem Staat mitteilt und was nicht? Da wäre der Kriminalität doch Tür und Tor geöffnet. Dann wäre Steuerhinterziehung, Leistungserschleichung und die Verbreitung von Krankheiten an der Tagesordnung. Sie prahlen auch noch schamlos auf einer Homepage, die sogar Kinder lesen können, mit ihren unnatürlichen Trieben. Sie sollten sich was schämen, anstatt sich hier groß zu beschweren. Individuen wie sie sollten in Registern erfasst und von staatlichen Leistungen ausgeschlossen werden, damit sie lernen, wie man sich anständig benimmt. Es versteht sich von selbst, daß das Arbeitsamt und andere Behörden über sie bescheid wissen müssen. Man kann Personen wie ihnen schließlich keine Arbeit mit Kindern erlauben. Sie sollten froh sein, daß der Staat ihnen überhaupt Unterstützung auf Kosten des Steuerzahlers gibt. Sie verlangen, daß der Staat ihnen den Lebensunterhalt bezahlt, anstatt arbeiten zu gehen und beklagen sich, daß man auch wissen will, ob sie wirklich krank sind. Die Arbeitsmoral von Personen wie ihnen, die sich nicht in die Gesellschaft einfügen, hat doch überhaupt erst zu der Misere mit Hartz 4 geführt. Erst dadurch gibt es doch jetzt diese vielen angeblichen Arbeitslosen und Frührentner. Früher konnte man nicht wegen jedem kleinen Wehwehchen in Frührente gehen und sich auf Kosten des anständigen Steuerzahlers durchfüttern lassen. Da gab es auch kaum Arbeitslose. Sie sollten dankbar sein, daß man Personen wie ihnen überhaupt Staatsgelder zukommen lässt.
Chrisam 02.10.2011 | 20:08
@ Martina Brück: Die Rentenversicherung benötigt zur Anforderung von Krankenakten immer Schweigepflichtsentbindungen. Dies gilt ebenso für niedergelassene Ärzte, für Kliniken wie für medizinische Dienste von Leistungsträgern. Eine pauschale Schweigepflichtsentbindung ist hierbei nicht möglich. Allein die Nennung einer erfolgten Untersuchung durch einen Gutachter oder medizinischen Dienst in Ihrem Rentenantrag Antrag ist nicht mit einer Schweigepflichtsentbindung gleichzusetzten. http://www.datakontext.de/portal/dkpdb_produkte/dateien/probekap… @ Heiko S. Die Sachbearbeiterin der DRV hat nicht das Recht, Einblick in Krankenakten zu nehmen. Derartige Unterlagen sind unbesehen an den beratungsärztlichen Dienst weiterzuleiten. @ Steuerzahler: Sie sind offenbar über die aktuelle Gesetzeslage der Bundesrepublik Deutschland nicht auf dem Laufenden. Bundesdeutsche Behörden haben tatsächlich keine uneingeschränkte Machtbefugnis. Weiterhin sind dem Gutachter der Rentenversicherung lediglich Akten zugänglich zu machen, die der Beurteilung einer Erwerbsfähigkeit notwendig sind. Informationen über sexuelle Präferenzen von Versicherten gehören nicht dazu. Der §175 des Reichsstrafgesetzbuches sowie der § 151 StGB der DDR wurden übrigens gestrichen. Ebenso besteht in Deutschland keinerlei Berufsverbot für Homosexuelle. Ich erlaube mir eine private Bemerkung: Homosexualität hat keine ursächliche Wirkung auf die Arbeitsmarktlage in der Bundesrepublik Deutschland.
Angelikaam 02.10.2011 | 18:22
Also Ihnen hat man wohl richtig übel mitgespielt. Sie haben ja leider nicht bloß " nicht alle Latten am Zaun " , Sie sind ja richtig krank !!! Was um Gottes Willen ist geschehen , das Sie hier so eine Meinung vertreten. bei Bedarf sende ich Ihnen den Namen einer schönen Klinik. MFG
Jutta M.am 03.10.2011 | 00:59
Ich halte den Datenschutz auch für sehr wichtig. Man weiß ja, dass Ärzte aus älteren Arztbriefen Inhalte abschreiben und sich so längst austherapierte Krankheiten nach Jahrzehnten immer noch in neuen Berichten wieder finden. Es wäre doch bestimmt für viele Menschen fatal, wenn dadurch lange zurückliegende psychische Erkrankungen oder Suchtprobleme nie zurückgelassen werden können. Wenn dann Betriebsärzte so etwas in die Hände bekommen, kann die Karriere schnell zu Ende sein. In einem anderen Post hier las ich, dass die DRV einem Versicherten mitgeteilt hat, dass das Versorgungsamt ungefragt ein Gutachtens bei der DRV angefordert hat. Da hat mich sich dann wohl auch über den Datenschutz hinweggesetzt. („GDB und unbefristete EM Rente“ vom 30.09.). Dem „Steuerzahler“ kann man nur sagen, es sind eher die Ewiggestrigen, die unserem sozialen System die Probleme bereiten. Es ist wohl nicht nur die Rechtschreibreform, die Sie nie annehmen konnten. Könnte es sein, dass Sie tief im Herzen dem real existierenden Sozialismus mit seinen staatlichen Kontrollorganen nachtrauern? Die Formulierung „auf Deutsch gesagt“ ist in den neuen Bundesländern ja immer noch eine verbreitete Floskel, doch wenn man sie verwendet, sollte man sich mal überlegen, wie deutsch des Wort „Impertinenz“, dass Sie in dem Zusammenhang verwenden, wohl ist.
Christiane Kiewelam 03.10.2011 | 05:53
@Steuerzahler Ich finde es gerade außerordentlich schade,daß es in diesem Forum erlaubt ist andere Menschen im Schutze der Anonymität derart zu verunglimpfen. Sie sollten wenigstens den Mut haben, derart wirres Zeug unter ihrem richtigen Namen zu verbreiten!
-am 04.10.2011 | 09:22
Mit der Unterschrift unter dem Vordruck R210 zum Erwerbsminderungsrentenantrag willigen Sie ein, dass der Rentenversicherungsträger von den Ärzten und Einrichtungen ( wie z.B Versorgungsamt ) ärztliche Untersuchungsunterlagen die der RV-Träger für die Entscheidung, ob Erwerbsminderung vorliegt, benötigt dort anfordern kann. Insofern geben Sie seolbst die Einrichtungen an, bei denen der RV.Träger Unterlagen anfordern kann.
Martina Brückam 04.10.2011 | 14:13
Liebe Experten, Ich hatte, wie ich ja im Eingangspost schrieb, eben keine Schweigepflichtentbindung dafür unterzeichnet. Im Vordruck 210 hatte ich in der Einwilligungserklärung am Ende der Seite den Satz „dies schließt die Unterlagen ein, die diese Ärzte und Einrichtungen von anderen Ärzten und Einrichtungen erhalten haben ein“ deutlich sichtbar dick durchgestrichen. Ebenso gestrichen war die Formulierung „…und an Dritte herausgegeben und von ihnen eingesehen und verwertet werden können.“ Auf diese Streichung hatte ich extra in einem Anschreiben, das dem Ganzen beilag, hingewiesen, weil ich eben vermeiden wollte, dass Informationen die nicht rentenrelevant sind, weitergegeben werden. Und ich möchte auch nicht, dass meine privaten Daten von anderen irgendwie verwertet werden. Danke dennoch für all die aufschlussreichen Reaktionen auf meine Frage.
Funixam 05.10.2011 | 08:35
Hallo Ach, so! Ich würde bei diesen Umständen sofort ANZEIGE ERSTATTEN. MfG
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