Seit Mitte 2008 habe ich meinen staendigen Wohnsitz nach Thailand verlegt. (Abmeldung in Deutschland). Ich beziehe eine Betriebsrente und Altersrente.
Die Firma, wo ich meine Betriebsrente von erhalte, will mich nur dann steuerfrei stellen, wenn ich eine Wohnsitzbescheinigung des Wohnsitzfinanzamtes erbringe. Sonst erfolgt eine Besteuerung (bestraenkte Steuerpflicht , Klasse I = 25%)Eine Wohnsitzbescheinigung erhaelt man hier aber von der Immigrationbehoerde bzw. vom Konsulat. (Der Konsul hat mir angeboten, eine solche mit Hinweis auf die hiesigen Gegebenheiten, auszustellen.)
Frage:
1. muss die Firma das akzeptieren oder kann sie tatsaechlich auf eine Wohnsitzbescheinigung des Finanzamtes bestehen?
2. Muss ich fuer 2008 noch eine Steuererklaerung in Deutschland abgeben. (habe keine weiteren Einkuenfte als die Renten)