Hallo Cromohexal,
nein. Doppelt gemoppelt ist da nichts.
Der sog. Riesterfaktor in der Rentenanpassungsformel hat keine steuerrechtlichen Gründe (und hat insoweit auch nichts mit dem Steuerrecht zu tun), sondern wurde vom Gesetzgeber aus Gründen der „Generationengerechtigkeit“ eingeführt.
Er setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: Dem „Altersvorsorgeanteil“ (simuliert die "Belastung" der Erwerbstätigen durch verstärkte private Altersvorsorge = Riester-Rente) und dem „Rentenversicherungsbeitrag“ (berücksichtigt die "Belastung" der Erwerbstätigen durch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung). Der Riesterfaktor hat die Aufgabe, die Erhöhung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung insoweit dämpfen, dass die aktuellen Rentenbezieher an den zusätzlichen Belastungen der beitragszahlenden Generation beteiligt werden. Die beitragszahlende Generation profitiert dann letztlich aufgrund der geringeren Ausgaben für die Rentenzahlungen von einem geringeren (als ohne den Riesterfaktor notwendigen) Beitragssatz. Der Riesterfaktor ist also lediglich ein ausgleichender Faktor zwischen Beitragszahlern und Rentenempfängern.