Guten Tag.
Ich (44) beziehe eine Erwerbsminderungsrente (eine volle EMR als Arbeitszeitrente).
D.h., ich darf neben der Rente bis zu 450Euro dazuverdienen.
Im Rahmen eines Minijobs schaffe ich es aus gesundheitlichen Gründen nicht,
da mit mir nicht regelmäßig zu planen ist.
Deshalb überlege ich, ein Kleingewerbe nach §19 zu beantragen, wo ich dann
ab und zu mal etwa verkaufe! Möchte Gefahr der Schwarzarbeit verhindern.
Ich rechne pro Monat mit max. 200-300 Euro Gewinn. Wenn überhaupt. Natürlich halte ich auch die Zeitgrenzen ein.
Meine Frage nun:
Muß ich nun nochmals KV-Beiträge zahlen (über das Gewerbe)?
Ich zahle ja schon KV-Beiträge über meine Rente!
Wie wird soetwas geregelt?
Vielen lieben Dank!
tom