Zitiert von: denis
Ich dachte aber, dass ich als Waisenrentner beitragsfrei bin?
Grundsätzlich erst einmal ja, nämlich so lange während einer schulischen Ausbildung ein Anspruch auf Familienversicherung bestehen könnte.
Wenn aber gleichzeitig Einkommen erzielt wird, wird dieses zwar nicht auf die Waisenrente angerechnet. Es kann aber dadurch zur Beitragspflicht in der KV/PV auch für die Waisenrente kommen.
Wann ein Studium (auch ein duales) als versicherungsfrei gilt (und dann auch -wieder- die Waisenrente), können Sie in diesem gemeinsamen Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkassen nachlesen:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachliteratur_Kommentare_Gesetzestexte/summa_summarum/rundschreiben/2016/versicherungsr_beurteilung_beschaeftigte_studenten.zip?__blob=publicationFile&v=1
Ob Sie daraus dann einen Anspruch auf Rückerstattung von Beiträgen haben, müssten Sie bitte mit Ihrer zuständigen Krankenkasse klären.