Hallo Herr Lehmann,
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind aus allen beitragspflichtigen Einkünften (z. B. Renten, Arbeitsentgelt) zu entrichten. Deshalb werden sowohl von Ihrer Waisenrente als auch von Ihrem Arbeitsentgelt Beiträge abgeführt.
Aus Ihrer Beschäftigung sind daneben noch Beiträge zur Rentenversicherung zu entrichten.