Guten Tag!
Ich möchte vorab kurz meine derzeitige Situation darstellen, die sich meines Erachtens nach etwas schwierig gestaltet.
Seit 1996 beziehe ich - mittlerweile 21 Jahre alt - Halbwaisenrente. Im Oktober 2009 habe ich ein Studium an einer sächsischen Universität aufgenommen, alle fälligen sozialversicherungspflichtigen Beiträge (Renten- und Pflegeversicherung) wurden seitdem über die Halbwaisenrente beglichen. Seit Oktober 2010 war ich zusätzlich als Werkstudent bei einem hiesigen Unternehmen angestellt. Auch mein Arbeitgeber hat ordnungsgemäß alle fälligen sozialversicherungspflichtigen Beiträge (Rentenversicherung) abgeführt. Seit September 2011 bin ich bei diesem Unternehmen nun als fester Mitarbeiter auf Teilzeitbasis angestellt, meinen Status als immatrikulierter Student habe ich beibehalten. Über diesen Umstand habe ich die Rentenversicherung Mitteldeutschland umgehend informiert.
Seit der Festanstellung zahle ich neben den bisher fällig gewordenen Beiträgen für die Rentenversicherung auch die Beiträge für Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Auch hat sich der Versicherungsstatus meiner Krankenversicherung geändert (Renter [5]- Pflichtversicherter [1]). Ferner teilte mir die Rentenversicherung Mitteldeutschland heute mit, dass die Halbwaisenrente nach Anrechnung meines Einkommens weiterhin gezahlt wird. Allerdings führt auch die Rentenversicherung Mitteldeutschland über die Halbwaisenrente Beiträge für die Renten- sowie Pflegeversicherung ab, so dass diese also sowohl von der Halbwaisenrente als auch von meinem Arbeitgeber abgeführt werden.
Ist diese doppelte Zahlung der Renten- und Pflegeversicherung tatsächlich notwendig?
Beste Grüße,
Herr Lehmann