Doppelter Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag

von
nadine

Hallo.
Ich (23 Jahre alt) befinde mich seit 1. September 2018 im Berufspraktikum und beziehe die Halbwaisenrente.
Ich erhalte eine Praktikantenvergütung, bei der ich die ganz normalen Sätze der Kranken- und Pflegeversicherung bezahle.
Heute habe ich einen Brief bekommen, dass die Rente neu berechnet wurde, ich soll nun auch für die Kranken- und Pflegeversicherung anteilig zahlen und bekomme deshalb ab Juni weniger Rente. Außerdem soll ich für die restlichen Monate nachzahlen.

Ich versteh das leider nicht, weshalb ich nun doppelt in diese Versicherungen einzahlen soll, kann mir das bitte jemand erklären?

von
oder so

aktuell haben wir in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ein prozentuales System, das heißt: alle beitragspflichtigen Einkünfte unterliegen einem bestimmten Beitragssatz in %. Je höher das oder die Einkommen, desto höher fällt der Beitrag aus - die Leistung bleibt gleich. Bis zum Beginn der Ausbildung mit Entgelt bestand eine Pflichtversicherung als Halbwaise ohne eigenen Beitrag - das ist ein 'solidarisches System'.

Anders wäre dies z.B. bei einer sog. Kopf-Pauschale (jeder zahlt gleich viel, ob man es sich leisten kann oder nicht).

die private Krankenkasse berechnet einen Beitrag nach dem versicherten Risiko - auch das kann schnell teuer werden... woher das Geld kommt ist dann Sache des dort Versicherten...

von
W°lfgang

Hallo Nadine,

grundsätzliche sind Sie mit der Waisenrente _allein_ bis Alter 25 nicht beitragspflichtig zur KV/PV. Entsteht allerdings parallel versicherungspflichtiges Einkommen aus Beschäftigung /Berufsausbildung /Praktikum, dann wird die Summe aller Einkünfte KV/PV-pflichtig, auch aus der Rente.

Sie zahlen nicht 'doppelt' (hey ...kann ich mir das niedrigste Einkommen für KV/PV aussuchen? NEIN!), sondern nur die Beiträge aus dem KV/PV-pflichtigen _Gesamteinkommen_ bis zur mtl. Höhe von gut 4.500 € - dann höhere Einkünfte unterliegen nicht mehr den KV/PV-Beiträgen. Ist wie mit Steuern - alles in einen Pott/da gibt es auch kein doppelt, wenn die Steuerfreigrenze plötzlich überschritten wird ;-)

Gruß
w.

Experten-Antwort

Hallo User Nadine,

wie die User bereits geschrieben haben, beziehen Sie nun Einkünfte, die zur Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung führen.
Daher sind für beide Einkünfte nun Beiträge zu entrichten.

Das gleiche gilt im Alter, wenn Sie später eine Altersrente von der Deutschen Rentenversicherung und eine Betriebsrente erhalten. Dann müssen Sie auch für beide Leistungen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.

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