Hallo User Nadine,
wie die User bereits geschrieben haben, beziehen Sie nun Einkünfte, die zur Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung führen.
Daher sind für beide Einkünfte nun Beiträge zu entrichten.
Das gleiche gilt im Alter, wenn Sie später eine Altersrente von der Deutschen Rentenversicherung und eine Betriebsrente erhalten. Dann müssen Sie auch für beide Leistungen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.