Ein Kollege von mir bezieht Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit. Nun erhält er im Mai zusätzlich zum Lohn eine Urlaubsgeldzahlung und Erfolgsbeteiligung. Mit den beiden Bezügen kommt er knapp über das doppelte der Hinzuverdienstgrenze.
Wird ihm die Rente für den Monat Mai komplett gestrichen oder lediglich die Hälfte ?
11.04.2007, 11:01
von
Roman
11.04.2007, 11:48
Experten-Antwort