Da sich momentan politische Änderungen in Bezug zur doppelten Beitragslast bei Betriebrenten, Pensionskassen, und Direktversicherungen andeuten, hätte ich gerne Rat von Ihnen.
Sollte man mit dem möglichen Abruf einer betrieblichen Altersversorgung noch abwarten ? Oder werden die bereits laufenden Betriebsrenten bei einer Änderung auch berücksichtigt ?
Besten Dank und freundliche Grüsse
19.06.2018, 14:31
von
Fastrentner
Zitiert von: Klaus
Hallo Zusammen
Da sich momentan politische Änderungen in Bezug zur doppelten Beitragslast bei Betriebrenten, Pensionskassen, und Direktversicherungen andeuten, hätte ich gerne Rat von Ihnen.
Sollte man mit dem möglichen Abruf einer betrieblichen Altersversorgung noch abwarten ? Oder werden die bereits laufenden Betriebsrenten bei einer Änderung auch berücksichtigt ?
Besten Dank und freundliche Grüsse
Da es aktuell noch keine gesetzliche Grundlage bezüglich der Änderung der Beitragslast bei Betriebsrenten gibt, kann man Ihnen auch keinen entsprechenden Ratschlag geben. Sie werden wie alle anderen auch, die Gesetzgebung und deren Inkrafttreten abwarten müssen.
19.06.2018, 15:17
Experten-Antwort
Hallo, Klaus,
die Frage lässt sich heute nicht eindeutig beantworten. Da wir uns nicht an Spekulationen beteiligen, können wir Sie nur um Geduld bis die entsprechenden Entscheidungen (Gesetzesänderungen) getroffen worden sind.
19.06.2018, 20:51
von
W*lfgang
Hallo Klaus,
der aktuelle Stand allgemein verständlich, inklusive Kabinetts-Gesetzesentwurf: