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Dozentenjobs nach § 8 SGB IV

von Max10.02.2014 | 19:45
1012 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Sehr geehrte Damen und Herren, nach § 8 SGB IV sollte ein Dozentenjob, der nachweislich weniger als 50 mal im Jahr neben einer hauptberuflichen selbstständigen tätigkeit ausgeübt wird versicherungsfrei sein auch wenn das monatliche Entgelt 450 Euro übersteigt. Sofern ich das richtig verstanden habe, schliesst die hauptberufliche selbstständige Tätigkeit die Berufsmässigkeit des Dozenten-Nebenjobs aus. 1. Können Sie das so bestätigen? 2. Wie verhält es sich, wenn 2 Verträge für 2 Kurse gleichen Inhalts mit der gleichen Schule geschlossen werden und die Kurse taggleich gehalten werden - ergo maximal 49 Werktage im Jahr unterrichtet wird? Zählen dann beide Kurse als eine geringfügige Dozententätigkeit? Vielen Dank für Ihre Mühen!

3 Antworten

W*lfgangam 11.02.2014 | 00:08
Hallo Max, ich empfehle, das die DRV selbst feststellen zu lassen, dazu eignet sich der Vordruck V020: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblo… >Sofern ich das richtig verstanden habe, schliesst die hauptberufliche selbstständige Tätigkeit die Berufsmässigkeit des Dozenten-Nebenjobs aus. ...nein, das ist losgelöst davon zu betrachten - jede Tätigkeit/Beschäftigung ist für sich SV-rechtlich zu bewerten, warten Sie morgen die (hoffentlich) ausführliche Experten-Antwort dazu ab Gruß w.
Maxam 11.02.2014 | 10:28
Hallo Wolfgang, entschuldige bitte. Ich habe Deine Antwort falsch verstanden. Ich dachte "losgelöst zu betrachten" bezieht sich auf die zwei Kurse der Dozententätigkeit.
Maxam 11.02.2014 | 10:14
"nein, das ist losgelöst davon zu betrachten - jede Tätigkeit/Beschäftigung ist für sich SV-rechtlich zu bewerten, warten Sie morgen die (hoffentlich) ausführliche Experten-Antwort dazu ab " Vielen Dank für die Antwort! Es wäre doch angemessen wenn das als eine Tätigkeit durchgehen würde. Zumindest sind Auftraggeber, Kursinhalt, Unterrichtstag und Vertragsgestaltung identisch! Ich bin gespannt auf die Expertenantwort!
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